Allgemeines zur US-LLC

Grundlagen, Unterschiede, rechtlicher Rahmen. Hier starten die meisten.

Nach der Gründung erhältst du offizielle Dokumente direkt vom US-Bundesstaat – allen voran das Gründungszertifikat („Certificate of Organization“), das deine LLC eindeutig bestätigt. Zusätzlich bekommst du eine Betriebsvereinbarung („Operating Agreement“), die zeigt, wie deine Firma intern aufgebaut ist. Diese Unterlagen sind rechtlich ausreichend, um deine Gründung gegenüber Plattformen, Partnern oder Zahlungsanbietern nachzuweisen.

Darüber hinaus wird deine LLC beim IRS – dem US-Finanzamt – registriert und erhält eine eindeutige Steuernummer. Seit 2024 ist zusätzlich der sogenannte BOI-Report verpflichtend: Dabei wird der wirtschaftlich Berechtigte mit gültigen Ausweisdaten beim U.S. Treasury gemeldet. Die Daten liegen also vollständig vor – allerdings nur für die zuständigen US-Behörden. Solange du keine US-Gesetze verletzt, haben ausländische Staaten, Behörden oder Dritte keinen automatisierten Zugriff auf diese Informationen. Die LLC bleibt rechtlich transparent – aber nicht öffentlich einsehbar.

Was viele nicht wissen: Selbst globale Konzerne wie Google, Amazon oder Microsoft nutzen in Teilen ihrer Struktur LLCs. Diese Unternehmensform ist keine Vereinfachung oder Ausnahme, sondern ein weltweit etabliertes Modell. Im direkten Vergleich zur GmbH bietet die LLC nicht nur deutlich mehr Flexibilität, sondern auch eine höhere Kontrolle über Prozesse, Eigentumsverhältnisse und Struktur – ohne die üblichen Hürden klassischer europäischer Rechtsformen.

Ob GmbH, UG, GbR oder Einzelunternehmen – sie alle haben eines gemeinsam: Sie sind an bürokratische Vorgaben gebunden, kosten Zeit und Energie und lassen kaum Spielraum für schlanke Entscheidungen. Die GmbH verlangt 25.000 € Stammkapital, einen Notartermin, eine Veröffentlichung im Handelsregister und zwingt dich zur Mitgliedschaft bei der IHK. Die UG kommt ohne Kapital aus, muss aber denselben Weg gehen – nur mit dem Unterschied, dass du das Kapital über Jahre hinweg mühsam ansparst. Und wer als Einzelunternehmer oder in einer GbR startet, haftet gleich ganz persönlich.

Die US-LLC macht damit Schluss. Es gibt keine notarielle Gründung, keine Zwangsveröffentlichung, kein Handelsregister, keine IHK und keine Mindestkapitalpflicht. Du entscheidest, wie du arbeitest – ohne dir von Anfang an Fesseln anzulegen. Auch die Buchhaltung ist deutlich einfacher: Keine Pflicht zur doppelten Buchführung, keine Bilanzen für die Öffentlichkeit, keine komplexen Jahresabschlüsse, die nur mit Steuerberater möglich sind. Du kannst einfach starten – und dich auf das konzentrieren, was zählt.

Realistisch betrachtet ist der laufende Aufwand bei deutschen Gesellschaftsformen im Schnitt rund 60 bis 80 % höher. Nicht, weil das Geschäftsmodell komplizierter ist – sondern weil das System es so will. Für viele Gründer bedeutet das: weniger Handlungsspielraum, langsamere Prozesse und ständiger Druck, alle Fristen einzuhalten. Die US-LLC bietet dir dagegen eine moderne, flexible Struktur – mit dem gleichen rechtlichen Schutz, aber deutlich weniger Ballast.

Firmen in Dubai, Estland oder Litauen werden online oft als steuerfreie Wundermodelle präsentiert – schnell gegründet, angeblich günstig, völlig unkompliziert. Die Realität sieht meistens anders aus. In Dubai starten die Kosten bei rund 3.000 €, steigen aber schnell auf 5.000 bis 7.000 € pro Jahr – durch verpflichtete Service-Agenten, virtuelle Adressen, Bank-Setup oder lokale Visa-Bestimmungen. Dazu kommt die oft geringe Akzeptanz bei Zahlungsanbietern, Plattformen und Banken. Eine Firma, die man ständig erklären muss, hilft im Alltag wenig.

Estland wirkt auf den ersten Blick günstig – durch die sogenannte E-Residency. Doch damit allein ist keine Firma einsatzbereit. Du brauchst einen lokalen Vertreter, externe Buchhaltung in englischer Sprache, Pflichtberichte und jährliche Erklärungen. Die laufenden Kosten liegen realistisch bei 1.800 bis 2.500 € jährlich – plus Zeit, Aufwand und die Unsicherheit, ob alle Vorgaben korrekt eingehalten wurden. Ganz zu schweigen davon, dass auch hier viele Anbieter mit zusätzlichen Gebühren arbeiten.

Ähnliche Probleme gibt es bei „Hype-Ländern“ wie Litauen, Zypern oder Georgien. Die Kosten erscheinen zunächst niedrig, aber sobald man ein Konto eröffnen, rechtlich sicher arbeiten oder ein Zahlungs-Gateway nutzen will, kommen neue Hürden dazu. In der Praxis liegen die tatsächlichen Jahreskosten schnell bei 2.500 bis 4.500 €, oft sogar noch höher – bei zweifelhafter Stabilität.

Die US-LLC geht einen anderen Weg: Sie ist offiziell, anerkannt, voll rechtsfähig – und bei VELUCORP als echtes All-in-One-Paket erhältlich. Für eine einmalige Gebühr von 999 € erhältst du alles, was du brauchst, um sofort loszulegen:

  • Gründung im Bundesstaat (inkl. Certificate of Organization)

  • Betriebsvereinbarung (Operating Agreement)

  • IRS-Registrierung + Steuernummer (EIN)

  • BOI-Report beim U.S. Treasury (mit Ausweisprüfung)

  • Alle Unterlagen vollständig aufbereitet, digital bereitgestellt

  • Keine Zusatzkosten. Keine versteckten Gebühren.

Ab dem zweiten Jahr zahlst du nur noch 25 € im Monat – also 299 € jährlich – und auch hier ist alles enthalten: Verlängerung beim Staat, BOI-Meldung, IRS Meldung, Registered Agent, Betreuung. Du musst nichts dazubuchen, nichts selbst erledigen und bekommst ein stabiles Firmenfundament, das international funktioniert – ohne Bürokratie-Marathon oder steuerliche Grauzonen.

Die US-LLC ist keine Briefkastenlösung, kein Trick und kein Sonderfall. Sie ist eine robuste, digitale Unternehmensform, die weltweit einsetzbar ist – ohne dass du ständig nachjustieren oder rechtfertigen musst, wie „echt“ deine Firma eigentlich ist.

Grundsätzlich darf jede volljährige Person weltweit eine US-LLC gründen – unabhängig von Wohnsitz, Nationalität oder Branche. Du musst nicht in den USA leben, kein Visum besitzen und auch kein amerikanisches Bankkonto führen. Was du brauchst, ist eine offizielle Adresse für Behördenpost – die sogenannte Registered-Agent-Adresse. Diese stellen wir automatisch zur Verfügung und kümmern uns darum, dass alles rechtlich korrekt registriert ist.

Zusätzlich wird für jede LLC eine Steuernummer benötigt – die sogenannte EIN (Employer Identification Number). Sie ist erforderlich, um geschäftlich tätig zu werden, etwa für Rechnungen oder Zahlungsanbieter. Auch diese wird im Zuge der Gründung automatisch beantragt – du musst dich um nichts kümmern.

Eine persönliche Anwesenheit in den USA ist nicht notwendig. Alles wird digital abgewickelt, alle Unterlagen werden dir vollständig vorbereitet zur Verfügung gestellt. Deine Firma ist damit sofort nutzbar – rechtlich einwandfrei und weltweit einsetzbar.

Nur in wenigen Ausnahmefällen ist eine Gründung nicht möglich – etwa für Personen aus Ländern mit offiziellen US-Sanktionen wie Iran, Kuba oder Nordkorea. Diese Einschränkung gilt nicht durch uns, sondern durch die US-Behörden selbst.

Außerdem sollte man wissen: Manche Geschäftsmodelle sind zwar rechtlich zulässig, werden aber von Zahlungsanbietern und Plattformen als risikoreich eingestuft. Dazu gehören zum Beispiel Glücksspiel, Erotik oder Krypto-Börsen. Wer in diesen Bereichen tätig ist, sollte vorab prüfen, ob eine US-LLC wirklich die passende Lösung ist – oder ob besondere Anforderungen gelten. 

Die US-LLC eignet sich für alle, die ihr Unternehmen flexibel, digital und international aufstellen möchten – egal in welchem Land sie leben. Du kannst damit weltweit geschäftlich aktiv sein, auch aus deinem eigenen Wohnsitzland heraus – ob in der EU, in der Schweiz oder irgendwo anders. Die Firma wird in den USA gegründet, ist dort voll rechtsfähig und lässt sich von überall aus steuern – ohne lokale Handelsregisterpflicht, ohne IHK, ohne Mindestkapital.

Besonders interessant ist die LLC für Freelancer, Entwickler, Agenturen, digitale Dienstleister, Onlineshops oder Beratungsunternehmen. Du kannst mit ihr Rechnungen schreiben, Dienstleistungen anbieten, Produkte verkaufen oder Websites betreiben – auch an Kunden im eigenen Wohnsitzland. Du brauchst dafür keine Betriebsstätte, also keine Werkstatt, kein Lager und kein festes Büro mit Personal. Solche physischen Standorte gelten in vielen Ländern als steuerlich relevant – und führen zu zusätzlichen Pflichten.

Ein Co-Working-Platz, ein virtuelles Büro oder ein Kundenservice-Punkt sind aber völlig in Ordnung – solange sie nicht als steuerlich relevante Betriebsstätte gelten. Und auch das ist wichtig: Du darfst natürlich eine Betriebsstätte betreiben, wenn du das willst – das ist keineswegs verboten. In diesem Fall gelten dann einfach die normalen Regeln deines Wohnsitzlandes, z. B. steuerliche Anmeldung, Buchführung oder Umsatzbesteuerung.

Wichtig: Wir leisten keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Ob du in deinem Wohnsitzland zusätzliche Pflichten hast, hängt immer vom Einzelfall ab. Was wir dir bieten, ist ein klarer rechtlicher Rahmen in den USA – ohne Mindestkapital, ohne Zwangsmitgliedschaften und ohne die typischen Einschränkungen klassischer Rechtsformen.

Die US-LLC ist damit ein Werkzeug – für Unternehmer, die unabhängig, international und professionell arbeiten wollen.

Diese Frage stellen sich viele – zu Recht. Denn oft wird die US-LLC im Internet so vermarktet, als wäre sie ein Geheimtrick, um irgendwas zu umgehen. Die Wahrheit ist: Die LLC ist nichts Neues und schon gar keine Grauzone. Sie ist eine anerkannte, vollwertige Kapitalgesellschaft, die in den Vereinigten Staaten seit Jahrzehnten gesetzlich geregelt ist – mit klaren Zuständigkeiten, festen Strukturen und einem stabilen rechtlichen Rahmen.

Tatsächlich nutzen auch viele große Konzerne wie Google, Amazon oder Microsoft in Teilen ihrer Unternehmensstruktur LLCs. Nicht, weil sie etwas verstecken wollen – sondern weil die LLC rechtlich schlank, flexibel und international einsetzbar ist. Sie eignet sich für kleine und große Firmen gleichermaßen. Du bekommst einen echten Gesellschaftsvertrag, eine staatliche Gründungsurkunde und eine Registrierung beim IRS – dem US-Finanzamt. Deine Firma ist voll legitimiert, steuerlich erfasst und rechtlich eindeutig.

Seriös ist also nicht die Frage – sondern die Umsetzung. Wer seine LLC sauber aufstellt, klare Strukturen nutzt und keine Spielchen spielt, hat mit dieser Gesellschaftsform ein stabiles, professionelles Fundament. Es ist nicht die Rechtsform, die unseriös ist – sondern manchmal der Auftritt mancher Anbieter. Genau deshalb setzen wir bei VELUCORP auf klare Abläufe, vollständige Unterlagen und volle Transparenz.

Die US-LLC ist kein Trick – sondern ein Werkzeug. Und wie bei jedem Werkzeug kommt es darauf an, wie man es nutzt.

Ja – in fast allen Ländern ist es vollkommen legal, eine Firma im Ausland zu besitzen und zu führen, solange man sich an die nationalen Regeln hält. Du darfst also auch mit Wohnsitz in Deutschland, der Schweiz oder jedem anderen Land eine US-LLC gründen und betreiben. Das ist nichts Verstecktes oder Verbotenes – sondern international völlig üblich. Viele Unternehmer nutzen ausländische Firmenstrukturen, weil sie flexibler sind, besser zu digitalen Geschäftsmodellen passen oder international einfacher funktionieren.

Was du dabei beachten musst: Nur weil die Firma in den USA registriert ist, heißt das nicht automatisch, dass in deinem Wohnsitzland keine Pflichten bestehen. Wenn du dauerhaft vor Ort arbeitest, Kunden betreust oder mit deiner LLC nennenswerte Umsätze machst, kann es sein, dass du bestimmte Meldepflichten, steuerliche Erklärungen oder sogar lokale Abgaben erfüllen musst. Das hängt von vielen Faktoren ab – z. B. ob du eine Betriebsstätte betreibst, Mitarbeiter beschäftigst oder Dienstleistungen physisch vor Ort erbringst.

Entscheidend ist also nicht die Gründung selbst – sondern wie du die Firma nutzt. Eine US-LLC ist vollkommen erlaubt, aber sie ersetzt nicht automatisch nationale Vorschriften. Deshalb ist es wichtig, dass du deine Tätigkeit sauber strukturierst – damit es langfristig professionell bleibt.

Hinweis: Wir bieten keine steuerliche oder rechtliche Beratung für dein Wohnsitzland. Ob und welche nationalen Pflichten für dich gelten, muss ggf. mit einem Steuerberater vor Ort geklärt werden. Wir schaffen den rechtlichen Rahmen in den USA – den Rest gestaltest du selbst.

Nach der Gründung deiner US-LLC erhältst du eine Reihe offizieller Dokumente, die deine Firma rechtlich bestätigen und dich als Eigentümer ausweisen. Das wichtigste davon ist das Certificate of Organization – die staatliche Gründungsurkunde deines Unternehmens. Sie belegt, dass deine Firma offiziell beim zuständigen US-Bundesstaat registriert ist.

Außerdem bekommst du ein Operating Agreement – das ist eine Art Gesellschaftsvertrag, in dem geregelt ist, wie deine LLC aufgebaut ist, wer sie besitzt und wie sie intern organisiert ist. Dieses Dokument brauchst du oft für Geschäftspartner, Banken oder Plattformen, um zu zeigen, dass du der berechtigte Inhaber bist.

Zusätzlich wird deine Firma beim IRS (dem US-Finanzamt) registriert. Dort erhältst du deine EIN (Employer Identification Number) – das ist die offizielle Steuernummer deiner LLC. Diese Nummer brauchst du für Zahlungsanbieter, Verträge, Rechnungen und alles, was mit Geschäftsvorgängen zu tun hat.

Seit Anfang 2024 ist außerdem der sogenannte BOI-Report Pflicht. Dabei wird der wirtschaftlich Berechtigte deiner Firma mit gültigen Ausweisdokumenten beim U.S. Treasury hinterlegt. Auch das ist Teil des Gründungspakets – und wird automatisch von uns erledigt.

Alle Unterlagen werden dir digital zur Verfügung gestellt – vollständig, rechtssicher und einsatzbereit. Damit kannst du sofort loslegen: Dein Unternehmen ist offiziell eingetragen, steuerlich erfasst und rechtlich nutzbar.

Du brauchst kein neues Konzept, keine neue Geschäftsidee und auch keinen komplett anderen Plan. Die US-LLC ist flexibel und offen einsetzbar – du kannst damit genau das tun, was du ohnehin schon machst. Egal ob du bereits Kunden hast, eine Website betreibst, Dienstleistungen anbietest oder Produkte verkaufst: Du kannst dein bestehendes Geschäft einfach auf die LLC übertragen oder damit neu strukturieren.

Viele Unternehmer nutzen die Gelegenheit sogar, um ihre Geschäftsform aufzuräumen: weg von lokalen Verpflichtungen, raus aus unnötiger Bürokratie, hin zu einer klaren, international einsetzbaren Struktur. Du musst dabei nichts umstellen, was nicht zu dir passt – im Gegenteil: Die LLC richtet sich nach dir, nicht umgekehrt.

Wichtig ist nur, dass du klar trennst, unter welcher Firma du operierst. Wenn du z. B. in der Vergangenheit als Einzelunternehmer oder mit einer deutschen Firma gearbeitet hast, solltest du deine Kundenkommunikation, Vertragsstruktur und Abrechnung an die neue LLC anpassen. Das geht unkompliziert – und gibt dir von Anfang an ein professionelles Auftreten, das auch nach außen Wirkung zeigt.

Kurz gesagt: Du kannst dein bestehendes Business ganz normal mit einer US-LLC weiterführen – oft sogar einfacher, klarer und strukturierter als zuvor.

Ja – das ist problemlos möglich. Mit einer US-LLC kannst du jede Art von Website oder Onlineshop betreiben, so wie mit jeder anderen Kapitalgesellschaft auch. Ob du digitale Produkte verkaufst, Dienstleistungen anbietest, Affiliate-Marketing machst oder physische Ware versendest – die LLC kann als offizieller Betreiber deiner Plattform auftreten. Es gibt keine Einschränkungen seitens der USA, was du veröffentlichen oder verkaufen darfst – solange es sich um legale Inhalte und Produkte handelt.

Du kannst deine Domain wie gewohnt registrieren, dein Impressum auf die LLC ausstellen und Zahlungsanbieter wie Stripe, PayPal oder Wise nutzen – alles ganz normal. Die meisten Plattformen erkennen die US-LLC sofort als juristische Person an, und du erhältst dieselben Funktionen wie mit jeder anderen Firma.

Wichtig ist nur, dass du die LLC korrekt im rechtlichen Rahmen nutzt – z. B. in deinem Impressum, deinen AGB und bei Rechnungen. Wenn du deinen Sitz im Ausland hast (also nicht in den USA), solltest du sicherstellen, dass deine Website keine lokale Betriebsstätte darstellt – z. B. durch ein festes Büro oder dauerhaftes Lager. Das hat aber mit der LLC selbst nichts zu tun, sondern betrifft die nationale Gesetzgebung deines Wohnsitzlandes.

Kurz gesagt: Mit einer US-LLC kannst du jede gängige Website oder Shop-Struktur betreiben – ohne Einschränkungen, ohne Sonderregeln und ohne rechtliche Umwege.

Ja, absolut. Deine US-LLC ist eine vollwertige Kapitalgesellschaft – das bedeutet, du kannst ganz normal Rechnungen ausstellen, Verträge abschließen und geschäftliche Vereinbarungen treffen. Du trittst dabei nicht als Privatperson auf, sondern als juristische Einheit mit eigener Steuernummer (EIN) und offizieller Registrierung beim US-Bundesstaat. Das macht dich von Anfang an professionell und rechtlich eindeutig.

Eine Rechnung deiner LLC enthält einfach die üblichen Angaben: Firmenname, Adresse, Steuernummer (EIN), Leistungsbeschreibung und Betrag. Du kannst Rechnungen in deiner Landessprache schreiben – auch auf Deutsch, Französisch oder Englisch – und sie an Kunden weltweit senden. Ob digital oder klassisch per PDF spielt keine Rolle. Du entscheidest selbst, in welcher Währung du abrechnest, und kannst bei Bedarf auch mehrere Zahlungsmethoden anbieten.

Wichtig: In vielen Ländern gibt es bestimmte Pflichtangaben, wenn du mit Geschäftskunden oder Unternehmen im Inland arbeitest. Diese Vorgaben betreffen nicht die LLC selbst, sondern dein Auftreten im jeweiligen Markt. Du solltest daher sicherstellen, dass deine Rechnungen alle Anforderungen deines Wohnsitzlandes erfüllen – etwa was Steuerkennzeichnungen, Rechnungsnummern oder Formvorgaben betrifft.

Aber grundsätzlich gilt: Deine US-LLC darf von Beginn an ganz normal Rechnungen stellen – wie jede andere Firma auch. Und zwar weltweit.

Die EIN (Employer Identification Number) ist die offizielle Steuernummer deiner Firma – also deiner US-LLC. Sie wird vom IRS, dem amerikanischen Finanzamt, vergeben und dient dazu, dein Unternehmen steuerlich zu identifizieren. Du brauchst sie, um Rechnungen zu schreiben, Zahlungsanbieter wie Stripe oder PayPal zu nutzen, Verträge zu unterschreiben oder überhaupt geschäftlich tätig zu sein. Ohne EIN kannst du zwar eine LLC gründen – aber nicht wirklich nutzen.

Im Gegensatz dazu steht die ITIN (Individual Taxpayer Identification Number) – das ist eine persönliche Steuernummer für Privatpersonen ohne US-Staatsbürgerschaft. Diese wird nur benötigt, wenn du als natürliche Person in den USA steuerlich erfasst werden willst – etwa bei Immobilienbesitz, privaten US-Investments oder persönlichem Einkommen aus US-Quellen. Für die Nutzung deiner LLC brauchst du keine ITIN.

Mit anderen Worten:
Die EIN gehört zur Firma.
Die ITIN gehört zur Person.
Und du brauchst als Gründer einer US-LLC nur die EIN – und genau die ist in unserem Gründungspaket bereits enthalten.

Damit kannst du deine Firma vollständig betreiben, ohne dich als Privatperson beim US-Finanzamt registrieren zu müssen.

Die US-LLC ist keine Übergangslösung oder Zwischenmodell – sie ist eine vollwertige, langfristig nutzbare Kapitalgesellschaft. Du kannst sie dauerhaft führen, unabhängig davon, ob du nur ein Projekt startest oder ein wachsendes Unternehmen aufbaust. Es gibt kein Ablaufdatum, keine Größenbeschränkung und keine Begrenzung auf bestimmte Branchen oder Tätigkeiten.

Solange du deine jährlichen Pflichten erfüllst – also die Verlängerung beim Staat, den BOI-Report und die steuerliche Registrierung beim IRS – bleibt deine LLC durchgehend aktiv. Und das ganz ohne Wohnsitz in den USA, ohne lokale Partner und ohne Mindestkapital.

Im internationalen Vergleich ist die US-LLC rechtlich mindestens auf Augenhöhe mit einer GmbH – in vielerlei Hinsicht sogar flexibler. Sie bietet dir dieselbe gesellschaftsrechtliche Stabilität, ist global einsetzbar und wird von Plattformen, Geschäftspartnern und Zahlungsanbietern als vollwertige Unternehmensform anerkannt.

Viele Unternehmer starten mit einer LLC, weil sie schnell loslegen können – und bleiben dabei, weil sie merken, wie gut sie langfristig funktioniert. Sie ist kein Trick, kein Umweg, sondern ein starkes Fundament. Für kleine Projekte. Für ernsthafte Vorhaben. Und für die Zukunft.

Ja, das ist möglich – auch ohne selbst in die USA zu reisen. Viele Gründer eröffnen ihr Geschäftskonto entweder direkt bei einem US-Anbieter oder bei einem internationalen Zahlungsdienstleister mit Sitz in Europa. In den meisten Fällen reicht die offizielle Gründungsurkunde deiner LLC (Certificate of Organization), die Steuernummer (EIN) sowie ein Identitätsnachweis von dir als Eigentümer.

Beliebte Optionen für US-Konten sind zum Beispiel Mercury Bank oder Relay, die speziell auf LLCs ausgerichtet sind und auch Gründungen ohne US-Wohnsitz akzeptieren. Auch Wise, Payoneer oder klassische Geschäftsbanken in deinem Wohnsitzland akzeptieren in vielen Fällen US-LLCs – solange du alle Unterlagen vollständig einreichst.

Wichtig: Die Kontoeröffnung ist nicht Teil des Gründungspakets von VELUCORP – wir stellen dir aber alle notwendigen Dokumente zur Verfügung, die du dafür brauchst. Die Entscheidung, ob ein Konto eröffnet wird, liegt immer beim jeweiligen Anbieter.

Jede US-LLC muss eine sogenannte „Registered Office Address“ haben – also eine offizielle Geschäftsadresse im Bundesstaat der Gründung. Diese Adresse wird bei der Gründung angegeben und ist die zentrale Anlaufstelle für Behördenpost und rechtliche Zustellungen. Sie ist kein reines Postfach, sondern ein offiziell registrierter Standort, der von einem lizenzierten „Registered Agent“ verwaltet wird.

Diese Adresse ist öffentlich einsehbar, wird von Bundesstaat und IRS anerkannt und erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen. Du brauchst dich dabei um nichts zu kümmern – die Adresse wird durch unseren Service automatisch bereitgestellt.

Wichtig: Diese Adresse ist nicht als Betriebsstätte im steuerlichen Sinn gedacht. Du kannst sie für Impressum, Verträge und Firmenunterlagen verwenden – aber nicht für physischen Betrieb, wie etwa ein Lager oder eine Werkstatt. Falls du so etwas planst, gelten in deinem Wohnsitzland ggf. nationale Vorschriften.

Weil sie funktioniert – und weil sie viele Probleme löst, bevor sie entstehen. Die US-LLC ist schlank, flexibel, rechtsfähig und international einsetzbar. Du brauchst kein Stammkapital, keine Handelsregistereintragung im eigenen Land, keine IHK-Mitgliedschaft und keine Veröffentlichung deiner Eigentümerdaten. Du bekommst eine professionelle Struktur – ohne den Ballast klassischer Modelle.

Viele Unternehmer entscheiden sich bewusst gegen lokale Firmenformen wie GmbH oder UG – nicht aus Bequemlichkeit, sondern weil sie mehr Kontrolle, mehr Privatsphäre und weniger Bürokratie wollen. Die LLC ist ein Werkzeug, kein Trick. Sie passt sich dir an – nicht umgekehrt. Genau deshalb wird sie von Solo-Selbstständigen genauso genutzt wie von internationalen Tech-Unternehmen.

Wer einmal verstanden hat, wie die LLC funktioniert, fragt sich oft, warum es komplizierter überhaupt sein sollte.

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