Rechtliches & Pflichten

Klarheit zu Impressum, Verträgen, Datenschutz & Co. – für eine saubere Umsetzung ohne unnötige Risiken.

Ja, wenn du mit deiner US-LLC geschäftlich online auftrittst – z. B. über eine Website, einen Shop oder Social-Media-Kanäle – gelten die jeweiligen Vorschriften des Landes, in dem du deine Dienste anbietest oder bewirbst. In den meisten Fällen ist das dein Wohnsitzland. Dort gelten dann auch die entsprechenden Pflichten zur Anbieterkennzeichnung – umgangssprachlich: Impressumspflicht.

Obwohl deine Firma in den USA gegründet ist, bist du als Betreiber einer Website dennoch verpflichtet, gewisse Informationen offenzulegen – insbesondere, wenn du geschäftlich handelst. Das bedeutet: Auch eine US-LLC muss in vielen Fällen ein Impressum bereitstellen, sobald sie Nutzer im europäischen Raum oder im eigenen Wohnsitzland anspricht.

Das Impressum sollte dabei mindestens folgende Angaben enthalten:

  • Name der LLC

  • Sitz der Firma (Registered Office in den USA – z. B. in Wyoming)

  • Vertretungsberechtigte Person (z. B. dein Name als Eigentümer)

  • Kontaktmöglichkeit (E-Mail-Adresse, ggf. Telefonnummer)

  • Umsatzsteuer-ID, falls vorhanden und notwendig

  • Hinweis auf Verantwortlichkeit für Inhalte, sofern rechtlich erforderlich

Wichtig ist dabei: Die USA verlangen kein Impressum, aber dein Wohnsitzland oder der Zielmarkt deiner Website möglicherweise schon. Das bedeutet, du solltest dein Impressum so aufbauen, dass es rechtlich sicher im jeweiligen Zielmarkt ist – auch wenn deine Firma im Ausland sitzt.

Tipp:
Die in den USA registrierte Firmenadresse deiner LLC – also das sogenannte Registered Office – gilt rechtlich als ladungsfähige Geschäftsadresse. Diese kannst du bedenkenlos im Impressum angeben. Es ist nicht erforderlich, zusätzlich eine Adresse im eigenen Land zu nennen.
In manchen Fällen kann es dennoch sinnvoll sein, eine freiwillige Kontaktadresse anzugeben (z. B. ein Coworking-Space oder eine Postweiterleitung), um Vertrauen zu schaffen – vor allem gegenüber Kunden, die lokale Ansprechpartner bevorzugen. Rechtlich verpflichtend ist das aber nicht.

Ein Impressum bedeutet nicht, dass du steuerlich registriert bist oder eine Betriebsstätte betreibst. Es ist lediglich eine Transparenzpflicht im Online-Geschäft – und in vielen Ländern gesetzlich vorgeschrieben. Die US-LLC kannst du dabei ganz normal als Anbieter angeben.

Wenn du von einer lokalen Firma oder als Einzelunternehmer auf eine US-LLC umstellst, solltest du bestimmte Dokumente und Angaben aktualisieren – nicht, weil es gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern weil es sauberer, klarer und rechtssicherer ist.

Grundsätzlich gilt: Eine US-LLC ist eine neue, eigenständige juristische Person. Das bedeutet, sie ist der offizielle Vertragspartner – nicht mehr du persönlich oder deine alte Firma. Wenn du also mit der LLC arbeiten möchtest, solltest du:

  • Verträge künftig auf die LLC ausstellen

  • AGB, Impressum und Datenschutzerklärung anpassen

  • Zahlungen auf ein Firmenkonto der LLC leiten (sobald verfügbar)

  • Kommunikationskanäle – z. B. E-Mail-Signatur oder Rechnungen – entsprechend umstellen

Das betrifft besonders alle neuen Verträge und Kundenbeziehungen. Bei bestehenden Verträgen ist ein Übergang möglich, aber es ist empfehlenswert, diese mit einem kurzen Zusatz oder einer Neuvereinbarung zu aktualisieren – damit klar ist, dass künftig die LLC handelt.

Auch die Datenschutzerklärung auf deiner Website sollte angepasst werden – nicht inhaltlich wegen der US-LLC, sondern formal: Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist jetzt die LLC. Wenn du personenbezogene Daten im europäischen Raum verarbeitest, musst du die Informationspflichten nach DSGVO erfüllen – unabhängig davon, wo deine Firma sitzt.

Wenn du dabei Unterstützung brauchst: Die Firma VELUNO kann dir auf Wunsch bei der technischen und rechtssicheren Umsetzung helfen – etwa bei Impressum, Datenschutzerklärung, AGB oder Website-Anpassungen. Nicht als Rechtsberatung, aber als praxisnahe Hilfe für eine saubere Umsetzung.

Kurz gesagt: Es gibt keine Pflicht zur sofortigen Umstellung, aber eine klare und einheitliche Darstellung deiner Firma erhöht nicht nur die rechtliche Sicherheit, sondern auch das Vertrauen deiner Kunden.

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt unabhängig von der Rechtsform – entscheidend ist nicht, wo deine Firma sitzt, sondern wo du personenbezogene Daten verarbeitest und an wen sich dein Angebot richtet.

Wenn du also in einem EU-Land wohnst, dort arbeitest oder deine Website auf EU-Kunden abzielt, gelten die Anforderungen der DSGVO in vollem Umfang – auch wenn deine Firma eine US-LLC ist. Die LLC schützt dich nicht vor Datenschutzpflichten, aber sie macht dich auch nicht automatisch zum Risiko. Du musst die gleichen Regeln einhalten wie jede andere Firma auch.

Das bedeutet:

  • Du brauchst eine Datenschutzerklärung, die offenlegt, was mit den Daten passiert.

  • Du musst die Betroffenenrechte einhalten (z. B. Auskunft, Löschung, Widerspruch).

  • Du brauchst ggf. Auftragsverarbeitungsverträge mit Tools & Dienstleistern.

  • Du musst deine Website technisch absichern (z. B. SSL, Cookie-Steuerung, Protokollierung).

Die gute Nachricht: All das kannst du ganz normal umsetzen – auch mit einer US-LLC. Deine Website, dein Server, deine Tools und dein Angebot bestimmen den rechtlichen Rahmen, nicht der Staat, in dem deine Firma sitzt. Es ist also völlig legitim, eine LLC zu betreiben und trotzdem DSGVO-konform zu arbeiten.

Was viele nicht wissen: Selbst deutsche Firmen nutzen US-Tools wie Mailchimp, Stripe oder Google Analytics – also Systeme außerhalb der EU. Wichtig ist dabei immer nur, dass die Datenübertragung rechtskonform erfolgt – z. B. mit Standardvertragsklauseln oder klaren Zustimmungen der Nutzer.

Mit der US-LLC gilt dasselbe Prinzip:
Sobald du in der EU Daten erhebst oder verarbeitest, musst du die DSGVO einhalten.
Aber du musst dafür nichts Besonderes tun – nur sauber umsetzen, wie jede andere Firma auch.

Wenn du nicht weiterweißt: VELUNO kann dir bei der technischen Umsetzung helfen – z. B. mit einer passenden Datenschutzerklärung, Cookie-Logik oder DSGVO-konformer Website-Integration. Die rechtliche Verantwortung bleibt bei dir, aber die Umsetzung kannst du delegieren.

Nein – eine US-LLC muss nicht in ein öffentliches Handelsregister wie in Deutschland eingetragen werden. Es gibt keine Veröffentlichungspflicht für Eigentümerdaten, kein Unternehmensregister wie den HRA/HRB-Eintrag, und auch keine automatische Offenlegung im Internet.

Das bedeutet: Deine US-LLC ist zwar vollständig rechtlich registriert und steuerlich erfasst – aber die Details zur Eigentümerstruktur bleiben nicht öffentlich sichtbar. Genau das ist einer der zentralen Unterschiede zu europäischen Rechtsformen wie der GmbH oder UG, bei denen alle Eigentümer, Geschäftsführer, Kapitalverhältnisse und Jahresabschlüsse öffentlich einsehbar sind.

In den USA erfolgt die Registrierung der LLC beim zuständigen Bundesstaat – z. B. in Wyoming. Dort wird die Firma offiziell anerkannt und erhält eine staatliche Gründungsurkunde (Certificate of Organization). Diese Bestätigung ist rechtlich völlig ausreichend – egal ob für Verträge, Zahlungsanbieter oder internationale Partner. Eine zentrale Unternehmensdatenbank wie in Europa gibt es nicht.

Zusätzlich wird die LLC beim IRS (dem US-Finanzamt) angemeldet – dort erhält sie ihre EIN (Employer Identification Number), also die steuerliche Identifikationsnummer. Auch diese Daten werden nicht veröffentlicht.

Wichtig ist: Seit Anfang 2024 gibt es in den USA eine neue Verpflichtung zur vertraulichen Meldung der wirtschaftlich Berechtigten – den sogenannten BOI-Report. Dieser wird an das US-Treasury übermittelt, enthält Ausweisdaten und Besitzverhältnisse – ist aber nicht öffentlich einsehbar. Nur US-Behörden haben Zugriff – z. B. bei Geldwäscheverdacht oder rechtlich relevanten Anfragen.

Kurz gesagt: Deine LLC ist rechtlich vollständig registriert, aber du entscheidest, wer etwas über dich weiß. Es gibt keine Pflicht zur Veröffentlichung – und kein Register, das von außen einsehbar ist.

Ein klarer Vorteil für alle, die Datenschutz und Diskretion ernst nehmen.

Rein rechtlich darfst du auch mit einer US-LLC mündliche oder informelle Vereinbarungen treffen – genauso wie mit jeder anderen Firma. In vielen Fällen sind Verträge per E-Mail oder mündliche Absprachen sogar völlig ausreichend, etwa bei kleinen Projekten oder digitalen Dienstleistungen. Aber: Wenn du wirklich verbindlich und professionell auftreten willst, solltest du deine Verträge offiziell auf die LLC ausstellen – schon allein, um Klarheit über die Vertragspartei zu schaffen.

Denn eines ist wichtig: Deine LLC ist eine eigenständige juristische Person. Wenn du also Verträge abschließt, sollten diese nicht mehr auf dich persönlich oder auf eine alte Firma laufen, sondern ganz konkret auf deine US-LLC mit vollständigem Namen und Adresse. Nur so ist rechtlich eindeutig, wer haftet – und wer Rechte und Pflichten aus dem Vertrag übernimmt.

Das gilt für:

  • Angebote und Auftragsbestätigungen

  • AGB und Zahlungsbedingungen

  • Dienstleistungsverträge oder Nutzungsvereinbarungen

  • Projektverträge, Lizenzvereinbarungen oder Lieferbedingungen

Wenn du bestehende Kunden oder Projekte hast, kannst du diese überleiten, indem du z. B. eine neue Vereinbarung oder einen kurzen Nachtrag aufsetzt. Das geht unkompliziert – und zeigt, dass du professionell arbeitest.

Tipp: Nutze für die Umstellung die Gelegenheit, auch deine übrigen Unterlagen zu aktualisieren – z. B. Rechnungs-Templates, Signaturen oder Impressum. So trittst du von Anfang an einheitlich und klar als Unternehmen auf.

Und falls du Unterstützung brauchst: VELUNO kann dir helfen, deine Unterlagen technisch und formal auf die LLC anzupassen – ganz ohne klassische Rechtsberatung, aber mit viel Erfahrung in der Umsetzung internationaler Unternehmensstrukturen.

Streng genommen gibt es keine gesetzliche Pflicht, deine Kunden aktiv darüber zu informieren, dass du künftig mit einer US-LLC arbeitest. Dennoch ist es in der Praxis absolut sinnvoll, diesen Schritt transparent zu kommunizieren – aus zwei Gründen: Klarheit und Vertrauen.

Sobald du Rechnungen, Verträge oder deine Website auf die LLC umstellst, werden deine Kunden ohnehin merken, dass sich rechtlich etwas geändert hat. Wenn du es proaktiv erklärst, zeigst du, dass du professionell agierst – und vermeidest unnötige Rückfragen oder Missverständnisse.

Ein einfacher Hinweis reicht oft aus, z. B.:

"Ab sofort erfolgt die Abwicklung über meine neue Firma: [Firmenname der LLC], offiziell registriert in den USA. Für dich ändert sich nichts – außer dass die Struktur für mich klarer, effizienter und internationaler ist."

Besonders wichtig ist der Hinweis bei:

  • laufenden Verträgen oder Abos

  • wiederkehrenden Zahlungen oder Rechnungen

  • Verantwortlichkeitsfragen in Impressum, AGB und Datenschutz

Wichtig zu verstehen: Deine US-LLC übernimmt künftig die Rolle deines bisherigen Geschäfts – sie ist also der neue Vertragspartner. Das bedeutet nicht, dass du etwas verheimlichst oder „auslagerst“ – im Gegenteil: Du strukturierst dein Business professioneller.

Viele Kunden reagieren positiv, weil sie merken: Hier tut sich was. Hier wird modern gearbeitet. Und das Beste: Für sie ändert sich keine Leistung, kein Ablauf, kein Preis.

Ein Bonus: Falls du Unterstützung brauchst bei der Umstellung – etwa bei Rechnungen, Website oder Kommunikation – kannst du dich jederzeit an VELUNO wenden. Wir helfen bei der technischen und gestalterischen Umsetzung – damit der Übergang zur LLC genauso reibungslos wirkt, wie er tatsächlich ist.

Ja – die US-LLC ist eine vollwertige juristische Person, die weltweit rechtsfähig ist. Du kannst damit ganz normal Verträge abschließen, Vereinbarungen treffen und – falls nötig – auch rechtlich durchsetzen. Selbst wenn du keinen Wohnsitz in den USA hast, kannst du mit deiner LLC in geschäftlichen oder rechtlichen Angelegenheiten auftreten, Forderungen geltend machen oder dich vertreten lassen. Die Gründungsunterlagen, Steuernummer (EIN) und das Operating Agreement reichen aus, um die Legitimität deiner Firma jederzeit nachzuweisen.

Ein oft unterschätzter Vorteil dabei: Du kannst sogar vor US-Gerichten klagen, wenn deine Firma z. B. durch einen Vertragspartner oder Kunden geschädigt wurde – auch wenn dieser außerhalb der USA sitzt. Das kann ein echter Gamechanger sein: In den USA gibt es klare Fristen, gut strukturierte Verfahren und häufig spezialisierte Kanzleien, die auf Erfolgsbasis („Contingency Fee“) arbeiten – du zahlst also nur, wenn du tatsächlich gewinnst. In Europa dagegen sind Prozesse oft langwierig, teuer und von hoher Vorleistung abhängig.

Gerade bei internationalen Streitfällen – z. B. wenn ein Schuldner sich weigert zu zahlen – kann der Hinweis auf eine mögliche Klage in den USA ein effektives Druckmittel sein. Denn viele digitale Unternehmen, Plattformen und Zahlungsanbieter wie Google, PayPal, Stripe, Amazon oder MasterCard haben ihren Hauptsitz in den USA – und unterliegen damit dem amerikanischen Rechtssystem. Eine offizielle LLC verschafft dir somit einen direkten Zugang zu diesen Strukturen und ihren juristischen Rahmenbedingungen.

Im Klartext: Wer z. B. in München oder Paris auf Zahlung klagt, braucht Geduld, Geld und einen langen Atem. Wer hingegen mit einer US-LLC operiert, kann Forderungen international und gezielt durchsetzen – mit einem klaren, durchsetzungsstarken System im Rücken.

Natürlich gilt auch hier: Du solltest Verträge klar formulieren und Zuständigkeiten regeln. Doch unabhängig davon bleibt deine LLC stets rechtlich handlungsfähig – ganz gleich, wo du wohnst oder arbeitest. Und das verschafft dir eine unternehmerische Souveränität, die klassische Gesellschaftsformen oft nicht bieten.

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