GmbH vs. LLC – Die Wahrheit, die dir niemand sagt

VELUCORP ist entstanden, weil wir gesehen haben, wie viel Energie in Deutschland für die falschen Dinge draufgeht: Protokolle schreiben, Stammkapital blockieren, mit Kammern diskutieren.
Und am Ende? Bleibt für dein eigentliches Business kaum noch Luft.

Wir glauben: Eine Kapitalgesellschaft soll dich schützen – nicht bremsen.
Deshalb setzen wir auf die US-LLC: rechtlich anerkannt, steuerlich sauber, aber ohne Ballast.

Kein Notar. Kein bürokratischer Irrsinn. Keine Kapitalbindung.
Einfach gründen. Einfach arbeiten. Einfach Unternehmer sein.

GmbH vs. LLC – der Vergleich in Zahlen

Einmalige Gründungskosten

Position GmbH LLC (mit VELUCORP)
Notar, Handelsregister & Satzung 1.600 € entfällt
Stammkapital (voll einbezahlt) 25.000 € (gebunden) entfällt
Gesamtkosten bei Gründung 26.600 € 999 € Fixpreis
Liquide Mittel gespart +25.601 €

Hinweis: Das Stammkapital ist kein echter Aufwand, aber dauerhaft gebunden – es darf nicht entnommen oder ausgeschüttet werden.

Laufende Jahreskosten

Position GmbH LLC (mit VELUCORP)
Steuerberater (Bilanz, KSt, GewSt, USt) 2.200 € 2.200 €
IHK-Mitgliedschaft (bei Betriebsstätte) 250 € 250 €*
Veröffentlichung Bundesanzeiger 60 € entfällt
HR-Meldungen / Änderungen 150 € entfällt
Gewinnverwendung & Protokolle (StB-Aufwand) 300 € entfällt
Verwaltungsaufwand (Zeitwert) 360 € entfällt
Flexibilitätsverlust (Kapitalbindung) 300 € entfällt
Beratungs-/Toolkosten (z. B. DMS) 150 € entfällt
VELUCORP Jahresgebühr 299 €
Gesamtkosten pro Jahr 3.470 € 2.749 €
Ersparnis jährlich +721 €

Hinweis: Die steuerliche Behandlung ist identisch – es gilt in beiden Fällen das deutsche Steuerrecht bei Betriebsstätte.

*Hinweis zur LLC-IHK: Wenn die LLC nicht ins deutsche Handelsregister eingetragen wird (was bei 95 % der Fälle zutrifft), kann der Beitrag zur IHK meist komplett entfallen – es gibt keine automatische Pflicht. Bei der GmbH ist der Beitrag immer verpflichtend.

Zeitersparnis

Tätigkeit GmbH LLC (mit VELUCORP)
HR-Änderungen, Meldungen, Formulare 1,5 Stunden entfällt
Gewinnverwendungsbeschluss & Protokolle 1,0 Stunde entfällt
Veröffentlichung Bundesanzeiger 0,5 Stunde entfällt
IHK-Korrespondenz & Verwaltung 1,0 Stunde 1,0 Stunde
Gesamtzeitaufwand / Jahr 4,0 Stunden 1,0 Stunde*
Monetärer Zeitwert (bei 120 €/h) +360 €

*Hinweis: IHK Verwaltung kann entfallen, siehe Hinweis oben. 

Ergebnis

Kategorie GmbH LLC (mit VELUCORP)
Einmalige Gründungskosten 26.600 € 999 €
Jährliche Fixkosten (inkl. VELUCORP) 3.470 € 2.749 €
Zeitwert Geschäftsführung (jährlich) +360 €
Gesamtersparnis im 1. Jahr +26.682 €
Laufende Ersparnis ab Jahr 2 +1.081 €/Jahr

Was für die einen richtig ist, ist für andere zu viel.

Die GmbH hat ihre Berechtigung – keine Frage.
Aber sie passt nicht zu jedem. Und ganz sicher nicht zu jedem Geschäftsmodell.

VELUCORP steht für Gründungen, die mitdenken.
Für Strukturen, die schützen, aber nicht einschränken.
Und für Unternehmer, die lieber handeln als verwalten.

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Logik statt Paragrafen

Bei der GmbH brauchst du Notar, HR, Protokolle – bei uns brauchst du Mut.

Freiheit statt Bindung

25.000 € Stammkapital? Für was eigentlich? Bei der LLC bleibt dein Geld flexibel.

Global anerkannt. Lokal nutzbar.

Die LLC funktioniert weltweit – und wird in Deutschland ganz normal besteuert.

Kein Fax. Kein Formular. 

Du gründest digital. In Tagen. Nicht in Monaten. Und ohne Rückfragen vom Handelsregister.

GmbH vs. LLC – Alles, was du wissen musst

Richtig. Für die Gründung einer LLC ist kein Stammkapital erforderlich. Du kannst mit 0 € starten – und trotzdem eine vollwertige Kapitalgesellschaft führen.
Das bedeutet: Dein gesamtes Kapital steht dir sofort für dein Business zur Verfügung – ohne Verpflichtung zur Kapitalerhaltung, wie es bei einer GmbH der Fall wäre.

Ja – sobald du in Deutschland unternehmerisch tätig bist,
gilt deine LLC steuerlich wie eine deutsche Kapitalgesellschaft.

Das passiert automatisch, wenn du in Deutschland eine Betriebsstätte betreibst – also z. B.:

  • ein Büro oder Arbeitsplatz nutzt

  • Kunden akquirierst oder Aufträge abwickelst

  • Rechnungen aus Deutschland stellst

  • regelmäßig hier lebst und arbeitest

🔍 Ein fester Wohnsitz allein reicht nicht aus.
Entscheidend ist, ob deine geschäftlichen Aktivitäten in Deutschland stattfinden.

🔸 Was passiert dann?

Sobald deine Tätigkeit als Betriebsstätte gewertet wird, musst du:

  • eine deutsche Steuernummer beantragen

  • Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen

  • deine Buchhaltung nach deutschem Recht führen

  • jährlich eine deutsche Bilanz abgeben

Das ist nichts Kompliziertes – es läuft genau wie bei einer GmbH.
Du brauchst keinen Sonderberater – nur einen normalen Steuerberater.

Nein. Sag deinem Steuerberater einfach, er soll die LLC wie eine GmbH behandeln.
Denn genau das passiert steuerlich bei einer Betriebsstätte in Deutschland automatisch.

Du brauchst keinen US-Steuerberater – und keine doppelte Buchhaltung.
Alle steuerlichen Pflichten (Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer, Umsatzsteuer) gelten ausschließlich in Deutschland – ganz normal, wie bei jeder Kapitalgesellschaft.

🔸 Und was ist mit den USA?

Deine LLC ist in den USA registriert – aber das bedeutet noch keine US-Steuerpflicht.
Solange du nicht in den USA wirtschaftlich aktiv wirst, entsteht dort keine Steuerpflicht.

Was du problemlos machen kannst:

  • Software, Tools oder Dienstleistungen von US-Firmen einkaufen

  • Google, AWS, Stripe, OpenAI etc. nutzen

  • mit US-Freelancern arbeiten

  • sogar physische Produkte aus den USA importieren

  • Rechnungen aus US-Dollar in Euro umrechnen

Das ist ganz normal – und kein US-Umsatz.

🔸 Wann würdest du in den USA steuerpflichtig werden?

Nur wenn du mit deiner LLC in den USA Geld verdienst.
Das heißt konkret:

  • Einnahmen durch Kunden in den USA

  • physische Betriebsstätte in den USA

  • Personal in den USA

  • aktiver Verkauf auf US-Marktplätzen mit Lager oder Fulfillment dort

Dann würdest du in den USA als „Trade or Business“ eingestuft und musst dort zusätzlich Steuern zahlen.
Solange du das nicht tust, gilt für dich:

✅ Steuerpflicht: Nur in Deutschland
❌ Keine US-Steuerpflicht, kein US-Steuerberater, keine US-Erklärungen

Bei einer GmbH: Nur unter bestimmten Voraussetzungen.
Als Geschäftsführer einer GmbH darfst du dir ein Gehalt zahlen – aber nur, wenn die GmbH wirtschaftlich gesund ist und über ausreichend Eigenkapital verfügt.

Sobald das Eigenkapital unter 25.000 € sinkt (also das Stammkapital nicht mehr vollständig vorhanden ist),
bist du als Geschäftsführer verpflichtet, die wirtschaftliche Lage zu prüfen – und darfst dir kein Gehalt mehr auszahlen, solange die finanzielle Situation nicht geklärt ist.

Fällt das Kapital unter 12.500 €, besteht Versammlungspflicht nach GmbHG § 49.
Fällt es unter 0 €, besteht Insolvenzantragspflicht.
Zahlst du dir trotzdem Geld aus, drohen persönliche Haftung und strafrechtliche Konsequenzen.

Bei einer LLC: Ja, jederzeit – solange Geld vorhanden ist.
Die LLC kennt keine Kapitalbindungspflicht.
Solange du liquide bist, kannst du dir jederzeit ein Gehalt oder eine Entnahme auszahlen –
ohne Versammlung, ohne Beschluss, ohne formellen Nachweis.

Ob Gewinn oder nicht – du entscheidest.
So lange das Unternehmen zahlungsfähig bleibt, ist alles erlaubt.

Thema GmbH LLC
Gehalt bei positiver Lage Ja Ja
Gehalt bei Kapital unter 25.000 € Riskant / teils verboten Uneingeschränkt erlaubt
Gehalt bei Verlust / Unterbilanz Verboten + Haftungsrisiko Erlaubt, solange Geld vorhanden ist
Formvorgaben Oft mit Beschluss und Protokoll Keine Formvorgaben

Bei einer GmbH: Es wird kritisch.
Das GmbH-Gesetz (§ 49 Abs. 3 GmbHG) verlangt, dass das Stammkapital von 25.000 € dauerhaft werthaltig im Unternehmen erhalten bleibt.

Sinkt das Eigenkapital:

  • unter 25.000 €, bist du verpflichtet, die Gesellschafterversammlung einzuberufen.

  • unter 12.500 €, wird es ernst: Es kann Insolvenzgefahr bestehen – du musst handeln.

  • unter 0 € (Überschuldung), musst du innerhalb von 3 Wochen Insolvenz anmelden.
    Andernfalls machst du dich persönlich strafbar (§ 15a InsO).

Hinweis: In dieser Phase darfst du dir kein Gehalt mehr auszahlen – nicht einmal, wenn du noch flüssige Mittel hast.

Bei einer LLC: Kein Problem.
Die LLC kennt keine Kapitalbindung und keine Insolvenzantragspflicht aufgrund von Unterbilanz.

Solange du Rechnungen bezahlen kannst und zahlungsfähig bist,
gibt es keine Pflicht zur Einberufung, keine Kapitalerhaltung, keine persönliche Haftung wegen Eigenkapitalunterschreitung.

Das bedeutet:
Dein gesamtes Kapital kannst du flexibel für dein Business einsetzen – ohne die ständige Angst, „bilanzielle Schwellenwerte“ zu verletzen.

Thema GmbH LLC
Eigenkapital unter 25.000 € Versammlungspflicht (§ 49 GmbHG) Keine Pflicht
Eigenkapital unter 12.500 € Gefahr der Insolvenzpflicht Keine Einschränkung
Eigenkapital unter 0 € (Überschuldung) Insolvenzantrag binnen 3 Wochen Keine Insolvenzantragspflicht
Gehalt trotz Verlust möglich? Verboten / strafrechtlich riskant Erlaubt, solange zahlungsfähig

Das Stammkapital bei einer GmbH ist kein „Startguthaben“ – es ist eine dauerhafte Sicherheitspflicht.
Bei der Gründung musst du 25.000 € Stammkapital einbringen. Du darfst das Geld zwar verwenden,
aber du musst den Wert dauerhaft erhalten.

🔸 Was darf ich mit den 25.000 € machen?

Du darfst das Kapital nutzen, z. B. für:

  • Werbung und Marketing

  • Büroeinrichtung, PCs, Software

  • Miete und laufende Kosten

  • Wareneinkauf

  • Dienstleistungen oder Gehälter

Aber: Wenn du von diesem Geld etwas kaufst, das an Wert verliert (z. B. Computer, Möbel, Werbung) oder Gehälter Bezahlst,
muss dieser Wert in deiner Bilanz weiterhin als Substanz nachweisbar sein.

🔸 Was passiert, wenn das Kapital durch Wertverlust verschwindet?

Dann gerät die GmbH in die sogenannte Unterbilanz.
Das bedeutet:

  • Bei Eigenkapital unter 25.000 €: Du musst eine Gesellschafterversammlung einberufen.

  • Bei unter 12.500 €: Es droht die Pflicht zur Sanierung – oder zur Insolvenz.

  • Bei unter 0 €: Du bist insolvenzpflichtig innerhalb von 3 Wochen.
    → Andernfalls haftest du persönlich – und machst dich strafbar (§ 15a InsO).

🔸 Wichtiger Punkt:

Wenn du später Gewinne machst, musst du sie im Unternehmen lassen,
solange dein Eigenkapital unter 25.000 € liegt.
Du darfst sie nicht ausschütten oder entnehmen – auch kein Gehalt –,
solange das Stammkapital nicht wieder bilanziell vollständig abgedeckt ist.

💡 Fazit:
Die 25.000 € dürfen verwendet werden – aber sie müssen dauerhaft erhalten bleiben.
Entweder als Geld oder als werthaltige Sachgüter.
Das Kapital dient der Sicherheit der Gläubiger, falls dein Unternehmen in Schieflage gerät.

🔸 LLC: Keine Kapitalbindung. Keine Verpflichtung.

Bei einer LLC brauchst du kein Stammkapital.
Du kannst mit 0 € starten – und musst nichts erhalten, sichern oder nachweisen.

Es gibt:

  • keine Bilanzgrenze, die du einhalten musst

  • keine Verpflichtung zur Kapitalerhaltung

  • keine persönliche Haftung bei Unterbilanz

Solange du zahlungsfähig bist, kannst du frei wirtschaften.
Du kannst investieren, dein Kapital nutzen – oder Gewinne entnehmen, wann du willst.

Thema GmbH LLC
Mindestkapital bei Gründung 25.000 € 0 €
Kapital darf verwendet werden? Ja – aber werterhaltend Ja – ohne Einschränkungen
Pflicht zum Kapitalerhalt Ja – dauerhaft Nein
Verlust durch Abschreibung (z. B. PC) Führt zu Unterbilanz Unproblematisch
Gehalt/Ausschüttung bei Unterbilanz Verboten Erlaubt
Insolvenzpflicht bei Kapitalverlust Ja – ab 0 € Eigenkapital Nein

Ja. Eine LLC wird in Deutschland als vollwertige Kapitalgesellschaft anerkannt.
Sie ist eine internationale Rechtsform mit eigener Rechtspersönlichkeit – genau wie eine GmbH.

Sobald du mit deiner LLC in Deutschland geschäftlich tätig wirst (z. B. durch eine Betriebsstätte),
gilt sie nach deutschem Steuerrecht automatisch als Kapitalgesellschaft mit allen Rechten und Pflichten.

🔸 Was bedeutet das konkret?

Deine LLC kann in Deutschland:

  • Verträge abschließen

  • Mitarbeiter einstellen

  • Rechnungen schreiben

  • Bankkonten eröffnen

  • USt-ID beantragen

Du trittst im Alltag wie jede andere Firma auf – mit dem einzigen Unterschied,
dass auf deinen Unterlagen „LLC“ statt „GmbH“ steht.

🔸 Wie reagieren Kunden, Partner oder Behörden?

In der Praxis: völlig normal.

Die LLC wird von Finanzamt, Banken, Geschäftspartnern und Kunden ganz regulär akzeptiert.
Entscheidend ist:

  • dass du eine korrekte Steuernummer, USt-ID und Adresse in Deutschland hast

  • dass deine Unterlagen vollständig und sauber geführt sind

  • dass dein Geschäftsverhalten professionell ist – wie bei jeder anderen Firma auch

Niemand stellt die Rechtsform infrage, solange du korrekt auftrittst.
Die LLC ist keine Grauzone und kein Trickmodell, sondern eine bewährte Alternative zur GmbH – mit mehr Freiheit und weniger Bürokratie.

Nein – in der Praxis ist der Haftungsschutz identisch.

Sowohl bei der GmbH als auch bei der LLC handelt es sich um haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaften.
Das bedeutet: Die Gesellschaft haftet ausschließlich mit ihrem eigenen Vermögen.
Als Geschäftsführer oder Gesellschafter haftest du nicht mit deinem Privatvermögen –
es sei denn, du handelst grob fahrlässig, vorsätzlich oder rechtswidrig.

🔸 Was bedeutet „Haftungsbeschränkung“ genau?

Wenn dein Unternehmen z. B. Rechnungen nicht mehr zahlen kann,
dürfen Gläubiger nur auf das Vermögen der GmbH oder LLC zugreifen –
nicht auf dein Auto, dein Sparbuch oder dein Privatkonto.

Du bist als Person juristisch getrennt von der Firma.

🔸 Gibt es Sonderregelungen bei der GmbH?

Ja – bei der GmbH kann die persönliche Haftung trotzdem entstehen, wenn du z. B.:

  • das Stammkapital nicht vollständig eingebracht hast

  • dir Gehalt zahlst, obwohl das Eigenkapital unter 25.000 € liegt

  • keine Gesellschafterversammlung einberufst bei Unterbilanz

  • insolvenzreif weiterzahlst und keine Insolvenz anmeldest

In solchen Fällen haftest du als Geschäftsführer persönlich.

🔸 Wie ist das bei der LLC?

Die LLC kennt keine Pflicht zur Kapitalerhaltung und keine Insolvenzantragspflicht bei Unterbilanz.
Solange du zahlungsfähig bist und nicht betrügerisch handelst,
bist du vollständig geschützt – ohne Protokollpflicht, ohne Versammlungspflicht, ohne starre Schwellenwerte.

Fazit:
Der Schutz ist gleich.
Aber: Die GmbH verlangt viel mehr Formvorgaben, um ihn nicht zu verlieren.
Bei der LLC gilt: Haftungsschutz ohne Fallstricke.

Wenn du mit deiner LLC in Deutschland eine Betriebsstätte unterhältst, gelten dieselben formalen Anforderungen wie bei einer GmbH.
Auf Rechnungen und Verträgen muss der vollständige Name der Gesellschaft stehen – inklusive dem Zusatz „LLC“ –, sowie die deutsche Geschäftsadresse und die Umsatzsteuer-ID. Die Steuernummer gehört nicht auf geschäftliche Dokumente.

Auch im Impressum deiner Website gibst du einfach den Firmennamen mit „LLC“, die Anschrift der Betriebsstätte, den gesetzlichen Vertreter und die Umsatzsteuer-ID an. Weitere Angaben wie ein Handelsregistereintrag sind nur erforderlich, wenn du deine LLC freiwillig als Zweigniederlassung eintragen lässt.

Hinweis: Diese Regelungen gelten nur bei vorhandener Betriebsstätte in Deutschland. Ohne Betriebsstätte greifen andere rechtliche Grundlagen.

Nein. Wenn du mit deiner LLC in Deutschland eine Betriebsstätte betreibst, ist kein Eintrag im deutschen Handelsregister erforderlich.
Die LLC ist in den USA rechtsgültig gegründet und wird in Deutschland steuerlich wie eine Kapitalgesellschaft behandelt – unabhängig davon, ob sie hier eingetragen ist oder nicht.

Ein Handelsregistereintrag in Deutschland ist nur dann nötig, wenn du deine LLC auch formal als Zweigniederlassung deklarieren willst. Das ist freiwillig und hat in der Praxis nur selten Vorteile. Für die tägliche Geschäftstätigkeit, die steuerliche Erfassung oder die Anmeldung beim Finanzamt ist kein Registereintrag notwendig.

Die meisten VELUCORP-Kunden verzichten bewusst darauf, weil er zusätzliche Notar- und Veröffentlichungskosten verursacht – ohne echten Mehrwert.

Hinweis: Diese Regelungen gelten nur bei vorhandener Betriebsstätte in Deutschland. Ohne Betriebsstätte greifen andere rechtliche Grundlagen.

Ja. Sobald du mit deiner LLC in Deutschland eine Betriebsstätte betreibst und gewerblich tätig bist,
bist du automatisch Mitglied bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) – genauso wie jede andere Kapitalgesellschaft auch.

Die Beitragspflicht ergibt sich nicht aus der Rechtsform, sondern aus der Tatsache, dass du in Deutschland ein Gewerbe betreibst.
Auch die Höhe des IHK-Beitrags unterscheidet sich nicht von einer GmbH – sie richtet sich nach dem Gewinn und der Kammerzugehörigkeit. In den meisten Fällen liegt der Beitrag bei 150 bis 300 € pro Jahr, kann aber in den ersten Jahren ermäßigt oder ganz erlassen werden (z. B. auf Antrag).

Der Beitrag wird direkt von der IHK erhoben, nachdem du dich beim Gewerbeamt oder Finanzamt gemeldet hast.

Nur wenn du mit deiner LLC in Deutschland eine Betriebsstätte unterhältst.

Eine Gewerbeanmeldung ist in Deutschland nur dann erforderlich,
wenn du mit deiner LLC geschäftlich im Inland physisch tätig bist – also z. B. ein Büro, ein Lager, ein fester Arbeitsplatz oder anderweitige geschäftliche Infrastruktur betreibst. In diesem Fall wirst du wie jede andere Kapitalgesellschaft behandelt und musst ein Gewerbe anmelden.

Wichtig: Eine Betriebsstätte liegt nicht automatisch vor, nur weil du dich in Deutschland aufhältst, dort Kunden hast oder dich regelmäßig bewegst.
Auch ein Wohnsitz allein ist nicht entscheidend.

Entscheidend ist ausschließlich, ob du in Deutschland geschäftliche Strukturen betreibst,
die eine nachhaltige wirtschaftliche Präsenz darstellen.

Wenn das nicht der Fall ist – also keine Betriebsstätte existiert –,
besteht keine Gewerbeanmeldungspflicht in Deutschland, auch nicht bei deutschen Kunden.

Ja – problemlos.

Wenn du mit deiner LLC eine Betriebsstätte in Deutschland betreibst, kannst du bei nahezu allen Banken und Fintechs ein ganz normales Geschäftskonto eröffnen.
Dabei ist es egal, ob es sich um eine GmbH, UG oder LLC handelt – entscheidend sind die vollständigen Unterlagen.

Was Banken in der Regel sehen wollen:

  • Die US-Gründungsunterlagen deiner LLC (Certificate, Articles of Organization)

  • Die deutsche Geschäftsadresse

  • Deinen Ausweis oder Reisepass

  • Optional: BOI-Bestätigung oder deutscher Steuerbescheid

Viele VELUCORP-Kunden nutzen Anbieter wie Qonto, Finom, Kontist, Penta, Holvi oder Revolut Business – aber auch klassische Hausbanken wie Sparkasse oder Volksbank akzeptieren LLCs, wenn die Unterlagen vollständig sind.

Tipp: Bei digitalen Banken geht es oft schneller – viele eröffnen das Konto innerhalb weniger Tage komplett online.

Thema GmbH LLC (VELUCORP)
Möglichkeit zur Kontoeröffnung Ja Ja
Unterlagen erforderlich HR-Auszug, Satzung, Ausweis Gründungsdokumente, BOI, Ausweis
Bearbeitungsdauer 2–14 Tage 1–10 Tage
Empfohlene Anbieter Sparkasse, Commerzbank, Qonto Qonto, Finom, Revolut, Holvi

Ja – und das ist in der Praxis sogar Standard.

Wenn du mit deiner LLC in Deutschland eine Betriebsstätte betreibst,
wirst du vom zuständigen Finanzamt wie jede andere Kapitalgesellschaft behandelt.
Das bedeutet: Du kannst eine ganz normale deutsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-ID) beantragen –
genauso wie eine GmbH.

Die USt-ID ist besonders wichtig, wenn du:

  • mit Unternehmen innerhalb der EU handelst (z. B. B2B-Leistungen)

  • innergemeinschaftliche Erwerbe tätigst

  • Tools oder Werbung von US- oder EU-Anbietern einkaufst (z. B. Google Ads, Notion, Stripe etc.)

  • nettobasiert abrechnen willst (also ohne MwSt.)

🔸 Wie funktioniert die Beantragung?

Die Beantragung erfolgt wie bei jeder Firma:
Nach der steuerlichen Erfassung beim Finanzamt kannst du die USt-ID beantragen –
entweder direkt über das Fragebogen-Portal zur steuerlichen Erfassung oder später formlos über das Finanzamt bzw. ELSTER.

Nach der Erteilung wird die USt-ID auch bei VIES gelistet (EU-Datenbank)
und kann von anderen Unternehmen geprüft werden.

Die USt-ID deiner LLC sieht dann z. B. so aus: DE123456789.

In Deutschland: Niemand außer den Behörden.

Wenn du mit deiner LLC in Deutschland eine Betriebsstätte unterhältst, musst du dich beim Finanzamt steuerlich erfassen lassen.
Dabei werden dein vollständiger Firmenname, deine Adresse, der wirtschaftlich Berechtigte (du) und die geplanten Tätigkeiten abgefragt.

Diese Informationen gehen aber nicht in ein öffentliches Register –
anders als bei einer GmbH, wo z. B. Gesellschafter und Geschäftsführer im Handelsregister offen einsehbar sind.

🔸 Wird meine LLC in einem deutschen Register veröffentlicht?

Nein – es sei denn, du trägst sie freiwillig als Zweigniederlassung im deutschen Handelsregister ein.
Das ist aber nicht erforderlich und wird von den meisten VELUCORP-Kunden bewusst vermieden.
Ohne Eintrag gibt es keine öffentliche Nennung deiner Firmendaten in Deutschland.

🔸 Was ist mit der US-Registrierung?

Die LLC ist in den USA registriert – z. B. in Wyoming.
Dort ist standardmäßig kein öffentlich einsehbares Eigentümerverzeichnis vorgeschrieben.
Nur das Unternehmen selbst und die offizielle Adresse (Registered Agent) sind sichtbar.

Durch die neue BOI-Meldung (Beneficial Ownership Information) werden deine Eigentümerdaten
an eine US-Behörde übermittelt (FinCEN),
aber auch dort nicht veröffentlicht – sie sind nur für Ermittlungsbehörden einsehbar.

Fazit: Mit einer LLC bewahrst du ein deutlich höheres Maß an Privatsphäre als mit einer GmbH –
sowohl in Deutschland als auch international.

Du kannst deine LLC jederzeit auflösen – ohne Notar, ohne Handelsregister und ohne deutsches Amtsverfahren.
Die Auflösung deiner LLC erfolgt in den USA, direkt im Bundesstaat, in dem sie gegründet wurde – z. B. Wyoming.
Der Vorgang nennt sich „Dissolution“ und ist mit einem einfachen Online-Prozess erledigt.

🔸 Wie läuft das ab?

VELUCORP übernimmt auf Wunsch die gesamte Abwicklung für dich.
Die LLC wird bei den US-Behörden ordnungsgemäß abgemeldet, inklusive:

  • Löschung der Eintragung

  • Beendigung der BOI-Meldung

  • Abmeldung des Registered Agent

  • Einstellung der Jahresgebühren

Parallel dazu wird deine steuerliche Registrierung beim deutschen Finanzamt aufgehoben.
Du gibst deine letzte Steuererklärung ab – danach gilt die Firma offiziell als geschlossen.

🔸 Was kostet das?

Die Auflösung verursacht keine hohen Kosten – du zahlst lediglich die US-Gebühr (in Wyoming aktuell 60–70 USD)
sowie ggf. eine letzte Steuerberatung in Deutschland.
Wenn du über VELUCORP gründest, bekommst du eine Anleitung oder kannst optional ein Komplett-Paket für die Schließung buchen.

Fazit: Eine LLC lässt sich deutlich unkomplizierter auflösen als eine GmbH –
ohne Notarkosten, ohne Offenlegung, ohne komplizierte Rückabwicklung beim Amtsgericht.

🔹 17. Kann ich mit einer LLC auch Mitarbeiter beschäftigen?

Ja – genau wie mit einer GmbH.

Wenn deine LLC in Deutschland eine Betriebsstätte hat, kannst du ganz normal Angestellte, Freelancer oder Minijobber beschäftigen.
Du meldest deine Firma beim Finanzamt und der Bundesagentur für Arbeit als Arbeitgeber an – das ist ein Standardprozess, der bei jeder Kapitalgesellschaft gleich funktioniert.

Auch hier gilt: Deine Rechtsform spielt keine Rolle. Entscheidend ist, dass du in Deutschland tätig bist.

🔸 Was brauchst du dafür?

  • Eine deutsche Steuernummer

  • Eine Betriebsnummer von der Agentur für Arbeit

  • Eine Anmeldung zur Sozialversicherung (bei Angestellten)

  • Optional: Lohnbuchhaltung über Steuerberater oder Software

Du kannst dann Gehälter auszahlen, Lohnsteuer abführen und ganz regulär als Arbeitgeber auftreten.
Freelancer oder Werkvertragsnehmer kannst du ebenfalls problemlos beauftragen.

🔸 Was steht im Arbeitsvertrag?

Statt „GmbH“ steht im Vertrag einfach „LLC“ – ansonsten ist der Aufbau identisch. Auch Tarifverträge, Arbeitszeitregelungen oder Kündigungsfristen gelten genau wie bei jeder deutschen Firma.

Fazit: Die LLC ist als Arbeitgeber in Deutschland voll anerkannt –
ob du jemanden auf Minijob-Basis einstellst oder ein ganzes Team aufbaust.

Ja – ohne Einschränkungen.

Deine LLC kann ganz normal unter einem frei gewählten Namen auftreten –
sei es auf deiner Website, auf Rechnungen, im Impressum oder im Alltag.

Das bedeutet: Du kannst mit einer LLC genauso ein Branding aufbauen wie mit einer GmbH –
inkl. Domainnamen, Logo, Slogan, Produktnamen oder Markenanmeldung.

🔸 Wie funktioniert das in der Praxis?

Die LLC hat in den USA einen offiziellen Namen (z. B. „Brightwave Ventures LLC“),
aber du kannst in Deutschland ganz legal einen abweichenden Geschäftsauftritt nutzen –
z. B. unter „brightwave.de“ oder „Brightwave Studio“.

Wichtig ist nur, dass du im Impressum und bei rechtlichen Dokumenten deinen echten Firmennamen mit „LLC“ angibst.
So wie bei einer GmbH auch.

Du kannst die LLC auch als Inhaberin einer eingetragenen Marke beim DPMA oder EUIPO eintragen lassen.

🔸 Was ist mit E-Mail, Rechnungen & Domain?

Kein Problem: Du kannst z. B.

  • eine .de-Domain nutzen

  • deutsche E-Mail-Adressen führen

  • deine Rechnungen und Unterlagen im Wunschdesign gestalten

  • auf Social Media auftreten wie jedes andere Unternehmen

Die Rechtsform „LLC“ spielt für dein Außenbild praktisch keine Rolle – sie muss nur korrekt genannt werden, wo es gesetzlich verlangt ist.

Fazit: Ob Website, Branding oder Markenstrategie –
die LLC ist vollständig markenfähig und lässt dir alle kreativen Freiheiten.

Nicht wirklich – zumindest nichts, was sich nicht schnell klären lässt.
Die LLC ist rechtlich anerkannt, steuerlich eingestuft wie eine Kapitalgesellschaft,
und in der Praxis problemlos einsetzbar. Dennoch kann es in Einzelfällen zu Rückfragen kommen,
weil die Rechtsform in Deutschland seltener ist.

🔸 Was kann vorkommen?

Manche Banken, Behörden oder Steuerberater sind mit der LLC anfangs nicht vertraut.
Das liegt nicht an der Struktur selbst, sondern schlicht daran, dass die GmbH hierzulande der Standard ist.
Wenn die LLC gut dokumentiert ist (z. B. mit BOI, Gründungsurkunde, deutscher Adresse),
lassen sich offene Fragen aber meist schnell klären.

Auch beim Steuerberater kann es hilfreich sein, kurz zu erklären,
dass deine LLC in Deutschland als Kapitalgesellschaft mit Betriebsstätte behandelt werden soll –
also steuerlich wie eine GmbH.

🔸 Wie wird die LLC wahrgenommen?

Im geschäftlichen Alltag wird die LLC ganz normal akzeptiert –
du schreibst deine Rechnungen, trittst mit deinem Firmennamen auf und zahlst in Deutschland ganz normal Steuern.
In Impressum, Verträgen oder Bankunterlagen steht eben „LLC“ statt „GmbH“ –
aber das ist kein Hindernis.

🔸 Gibt es bekannte Unternehmen mit LLC-Struktur?

Ja – international sehr viele. Einige große Unternehmen hatten oder haben LLCs mit Betriebsstätte in Deutschland, z. B.:

  • Tesla Motors Germany LLC

  • Apple (über Apple Operations International LLC)

  • Warner Bros. Germany (Teilstruktur über LLC)

Und auch viele deutsche Unternehmer, Agenturen, Onlinehändler, Softwareanbieter oder Coaches nutzen heute eine LLC –
aber sie treten meist unter einer Marke auf und sind nicht öffentlich registriert.

Anders als bei der GmbH gibt es kein zentrales deutsches Register, in dem du LLCs mit Betriebsstätte einfach nachschlagen kannst.
Wer keine freiwillige Eintragung im Handelsregister vornimmt, taucht dort nicht auf –
und genau deshalb sieht man LLCs in Deutschland nicht auf den ersten Blick.

Fazit:
Die LLC funktioniert – auch in Deutschland.
In der Praxis kann es gelegentlich zu Nachfragen kommen,
aber mit der richtigen Struktur sind sie schnell erledigt.

Wenn du mit deiner LLC in Deutschland eine Betriebsstätte betreibst,
bist du steuerlich wie eine GmbH organisiert – und hast daher ganz normale Pflichten, aber keinen zusätzlichen Aufwand.
VELUCORP sorgt dafür, dass du dich nicht mit US-Formularen oder Behörden rumschlagen musst.

🔸 Was musst du in Deutschland jährlich erledigen?

  • Eine ganz normale Steuererklärung, inkl. Bilanz und GuV (wie bei einer GmbH)

  • Umsatzsteuervoranmeldungen, falls du umsatzsteuerpflichtig bist

  • Lohnbuchhaltung, falls du Mitarbeiter beschäftigst

  • IHK-Beitrag zahlen (wie jede andere Kapitalgesellschaft)

  • Falls nötig: Gewerbesteuererklärung, Körperschaftsteuererklärung

Diese Dinge erledigt dein deutscher Steuerberater – ohne besondere Schulung, ohne US-Kenntnisse.
Du sagst ihm einfach: „Bitte behandeln Sie die LLC wie eine GmbH mit Betriebsstätte.“
Das genügt.

🔸 Und was ist mit den USA?

VELUCORP übernimmt alle gesetzlichen Anforderungen auf US-Seite für dich:

✅ BOI-Meldung an FinCEN (einmalig bei Gründung)
✅ jährliche Verlängerung deiner LLC inkl. staatlicher Gebühr
✅ Pflege deines Registered Agents
✅ Verwaltung und Reaktivierung deiner US-Unterlagen
✅ Schließung auf Wunsch ebenfalls durch VELUCORP möglich

Du musst dich nicht beim IRS melden, keine Formulare einreichen, keine US-Steuer abgeben –
solange du keine wirtschaftlichen Aktivitäten in den USA betreibst.

🔸 Und was kostet das alles?

Die laufenden Pflichten sind in der VELUCORP-Jahresgebühr von 299 € bereits enthalten.
Dazu kommt in Deutschland nur das, was du ohnehin bei jeder Firma brauchst: Steuerberater, Buchhaltung, evtl. IHK.

Anders gesagt: VELUCORP erledigt die US-Seite komplett für dich.
Du kümmerst dich nur um deine deutsche Buchhaltung – wie bei jeder anderen Firma auch.

Fazit:
Mit einer LLC hast du jährlich keine Mehrarbeit –
du hast einfach eine GmbH mit anderem Namen und ohne Notarpflicht.
Und VELUCORP sorgt dafür, dass du dich um den Rest nicht kümmern musst.

Sie haben noch Fragen?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir beantworten alle offenen Punkte – direkt, ehrlich und auf Augenhöhe.

Bei VELUCORP gibt es keine Callcenter, kein Vertriebsgerede und keine Hektik. Dafür klare Informationen, echte Antworten und ein strukturiertes System, das funktioniert – auch dann, wenn andere noch überlegen.

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Wir nehmen uns Zeit – damit Sie am Ende nicht nur gründen, sondern verstehen, warum Sie es tun.

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