Gründung & Ablauf

Wie funktioniert die Gründung über VELUCORP? Was passiert wann – und was braucht man überhaupt?
Hier erfährst du Schritt für Schritt, wie deine US-LLC entsteht – digital, rechtssicher und ohne Umwege.

Die Gründung deiner US-LLC über VELUCORP erfolgt vollständig digital, unkompliziert und ohne unnötige Bürokratie. Nach deiner Bestellung erhältst du von uns einen kurzen, klar strukturierten Fragebogen, in dem du die wichtigsten Angaben zu deiner Firma machst: Wunschname, Tätigkeitsbereich, Inhaberinformationen und eine gültige E-Mail-Adresse. Der gesamte Prozess ist bewusst einfach gehalten – du brauchst keine Vorkenntnisse, keine Steuerberater, keine Formulare ausfüllen und keine Dokumente vorbereiten.

Für die gesetzlich vorgeschriebene BOI-Meldung (Beneficial Ownership Information) ist eine Kopie deines Ausweises erforderlich. Diese dient ausschließlich der Identifikation beim U.S. Treasury – also der zuständigen US-Behörde – und wird nach erfolgreicher Übermittlung DSGVO-konform gelöscht. Es erfolgt keine dauerhafte Speicherung, keine Weitergabe an Dritte und keine Verwendung außerhalb dieses gesetzlich verpflichtenden Schritts.

Sobald dein Fragebogen vorliegt, starten wir mit der eigentlichen Gründung: Wir registrieren deine Firma im gewählten US-Bundesstaat, stellen den gesetzlich vorgeschriebenen Registered Agent, erstellen deine offiziellen Gründungsunterlagen und beantragen deine EIN – also die Steuernummer beim IRS. Auch die komplette BOI-Meldung erledigen wir für dich.

Sobald alle Dokumente vorliegen, bekommst du deine vollständige Firmendokumentation digital zur Verfügung gestellt – inklusive Gründungsurkunde (Certificate of Organization), Betriebsvereinbarung (Operating Agreement), Steuernummer (EIN) und BOI-Bestätigung. Deine Firma ist damit vollständig registriert, steuerlich erfasst und sofort nutzbar.

Während der gesamten Gründung halten wir dich auf dem Laufenden – klar, transparent und ohne Verkaufsdruck. Du musst nichts selbst beantragen, keine US-Kenntnisse haben und keine rechtlichen Risiken eingehen.

VELUCORP kümmert sich um alles – professionell, rechtssicher und ohne Umwege.

Die eigentliche Gründung deiner US-LLC – also die Registrierung im Bundesstaat, die Erstellung der Gründungsdokumente, die BOI-Meldung und die Bereitstellung der Unterlagen – erfolgt in der Regel innerhalb weniger Werktage. In manchen Fällen ist deine Firma bereits nach 24 bis 48 Stunden offiziell eingetragen und einsatzbereit. Je nach Auslastung der Behörden kann es aber auch zu Verzögerungen kommen, auf die wir keinen Einfluss haben. Wir versprechen keine künstlichen Fristen, sondern informieren dich ehrlich über den aktuellen Stand.

Ein Punkt, der unabhängig vom Bundesstaat mehr Zeit in Anspruch nehmen kann, ist die Vergabe der sogenannten EIN – also der Steuernummer deiner Firma. Diese wird nicht vom Bundesstaat, sondern vom IRS (dem amerikanischen Finanzamt) vergeben. In vielen Fällen liegt die EIN nach ein bis zwei Wochen vor. Es kann aber auch deutlich länger dauern – in Einzelfällen bis zu 120 Tagen. Die Bearbeitung erfolgt ausschließlich durch den IRS und entzieht sich vollständig unserer Kontrolle.

Wichtig ist: Deine LLC ist auch ohne EIN bereits rechtlich existent und voll geschäftsfähig. Du darfst Rechnungen stellen, Zahlungen empfangen und dein Unternehmen aktiv führen – etwa deine Website live schalten, Kundenaufträge annehmen oder Verträge schließen. Einige Anbieter – wie z. B. Stripe, Mercury oder bestimmte Banken – setzen die EIN allerdings als Voraussetzung voraus, bevor sie aktiviert werden.

Bis zur Zuteilung der EIN kannst du in vielen Fällen vorübergehend ein bestehendes Privatkonto nutzen, um erste Zahlungen zu empfangen. Das ist grundsätzlich zulässig – vorausgesetzt, die geschäftlichen Vorgänge werden buchhalterisch sauber getrennt und klar dokumentiert. Sobald dein offizielles Geschäftskonto eingerichtet ist, solltest du alle Zahlungsströme vollständig darauf umstellen.

VELUCORP übernimmt alle notwendigen Schritte für dich – von der Beantragung der EIN bis zur BOI-Meldung. Wir leisten jedoch keine steuerliche oder buchhalterische Beratung. Bei Fragen zur genauen Abwicklung empfehlen wir, dich an einen Steuerberater in deinem Wohnsitzland zu wenden.

Für die Gründung deiner US-LLC über VELUCORP brauchst du keine beglaubigten Unterlagen, keine juristischen Nachweise und auch keine komplizierte Bürokratie. Alles, was wir benötigen, wird über einen kurzen digitalen Fragebogen erfasst. Dort gibst du den gewünschten Firmennamen an, den geschäftlichen Zweck, deine Kontaktdaten und – falls du nicht allein gründest – auch die Informationen zu weiteren Beteiligten. Das Ganze dauert in der Regel nur wenige Minuten.

Für die gesetzlich verpflichtende BOI-Meldung (Beneficial Ownership Information) ist eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments erforderlich. Diese wird ausschließlich für die Meldung beim U.S. Treasury verwendet und danach DSGVO-konform gelöscht. Es erfolgt keine dauerhafte Speicherung oder Weitergabe. Die Meldepflicht betrifft nur solche Personen, die mindestens 25 % der Anteile halten oder maßgebliche Kontrolle über das Unternehmen ausüben – etwa durch Geschäftsführungsbefugnis oder Vetorechte. Wer unter dieser Schwelle liegt oder rein passiv beteiligt ist, muss nicht gemeldet werden.

Alle weiteren Unterlagen – wie z. B. die Gründungsurkunde („Certificate of Organization“), die Betriebsvereinbarung („Operating Agreement“) sowie die Beantragung der Steuernummer (EIN) – erledigen wir für dich. Du musst nichts vorbereiten, keine Anträge stellen und keine US-Kenntnisse mitbringen. Auch die BOI-Meldung übernehmen wir vollständig – rechtssicher, fristgerecht und ohne dein Zutun.

Am Ende erhältst du dein vollständiges LLC-Startpaket: Alle Unterlagen digital aufbereitet, offiziell registriert und sofort einsetzbar.
VELUCORP begleitet dich durch den gesamten Ablauf – ohne Fachchinesisch, ohne Risiko und ohne versteckte Bedingungen.

Wir gründen standardmäßig im US-Bundesstaat Wyoming – und das aus gutem Grund. Wyoming gehört seit Jahren zu den unternehmensfreundlichsten Staaten der USA: keine Kapitalsteuer, keine Veröffentlichungspflicht für Eigentümerdaten, keine IHK-ähnlichen Verpflichtungen und keine versteckten Zusatzgebühren. Gleichzeitig bietet Wyoming einen klar definierten, stabilen Rechtsrahmen, der sowohl innerhalb der USA als auch international voll anerkannt ist.

Die Gründung erfolgt direkt beim Secretary of State in Wyoming – also bei der offiziellen Landesbehörde. Dabei wird deine Firma registriert, ein gesetzlich vorgeschriebener Registered Agent eingebunden und die vollständige Dokumentation erstellt. Alles läuft über etablierte, rechtlich geprüfte Strukturen – nicht über anonyme Drittplattformen oder intransparente Zwischenhändler, wie sie leider oft in Verbindung mit US-Firmengründungen zu finden sind.

Viele bekannte Bundesstaaten wie Florida (z. B. Miami) oder New York wirken für Außenstehende attraktiv, bringen in der Praxis aber eine Reihe an Nachteilen mit sich: deutlich höhere Gründungs- und Folgekosten, umfangreichere Meldepflichten, komplexere steuerliche Anforderungen oder zusätzliche lokale Abgaben. Auch Staaten wie Delaware, die oft mit Großkonzernen assoziiert werden, bieten für kleine oder mittlere Unternehmen keinerlei wirklichen Mehrwert – im Gegenteil: Sie sind bürokratisch aufwendiger, teurer und oft nicht praktikabel für digitale Geschäftsmodelle.

Wyoming ist bewusst einfach – ohne Kompromisse bei der Seriosität. Die Gründung ist schlank, effizient und gesetzlich vollständig anerkannt. Du brauchst kein Stammkapital, keine persönliche Anwesenheit vor Ort und keine lokalen Behördenkontakte. Ob als Einzelperson oder mit mehreren Partnern – Wyoming bietet dir eine langfristige, professionelle Grundlage für deine Firma, egal ob du ein kleines Projekt oder ein wachsendes Unternehmen planst.

Natürlich kannst du auch einen anderen Bundesstaat wählen, wenn du dafür triftige Gründe hast. In über 99 % aller Fälle ist Wyoming jedoch die ideale Wahl – besonders für internationale Gründer, die Wert auf Sicherheit, Diskretion und Effizienz legen.

Nein – für die Gründung deiner US-LLC ist keine persönliche Anwesenheit in den USA erforderlich. Alles wird vollständig digital und rechtsgültig abgewickelt. Du musst weder einen Flug buchen noch einen Termin vor Ort wahrnehmen. Der gesamte Ablauf – von der Registrierung im Bundesstaat über den Registered Agent bis zur Beantragung der Steuernummer (EIN) und der BOI-Meldung – erfolgt vollständig online.

Auch für die Identifikation im Rahmen der BOI-Meldung genügt eine Ausweiskopie. Es ist kein Video-Ident, kein Botschaftsbesuch und keine physische Unterschrift notwendig. Du erhältst alle Unterlagen digital – rechtssicher und einsatzbereit.

Falls du später ein US-Konto bei einer klassischen Bank vor Ort eröffnen möchtest, kann ein Besuch in den USA hilfreich oder sogar erforderlich sein – das betrifft aber nur einige Banken, nicht die Gründung selbst. Viele unserer Kunden nutzen ohnehin moderne Anbieter wie Mercury oder Relay, die auch ohne US-Aufenthalt funktionieren.

Mit VELUCORP kannst du deine US-Firma gründen, führen und nutzen – von jedem Ort der Welt aus. Kein Papierkrieg, kein Visum, kein Aufwand.

Grundsätzlich ist beides möglich: Du kannst die US-LLC entweder als natürliche Person (also in deinem eigenen Namen) gründen oder als bestehendes Unternehmen – etwa über eine GmbH, UG oder eine ausländische Kapitalgesellschaft.

Unsere klare Empfehlung lautet: Gründe die LLC immer auf deinen eigenen Namen, nicht auf eine bereits bestehende Firma. Der Grund dafür ist simpel – und entscheidend für die langfristige Sicherheit deiner Unternehmensstruktur.

Wird die LLC auf eine Firma wie eine GmbH eingetragen, verliert sie ihre rechtliche Unabhängigkeit. Kommt es zu Problemen mit der GmbH – etwa durch eine Insolvenz, eine Klage oder einen steuerlichen Konflikt – ist auch die LLC automatisch betroffen. Sie gilt dann als Tochtergesellschaft und kann rechtlich und wirtschaftlich in Mithaftung genommen werden. Im schlimmsten Fall schwimmt die LLC mit unter – selbst wenn sie wirtschaftlich gesund ist.

Bei einer Gründung auf deinen eigenen Namen bleibt die LLC eine eigenständige, voll geschützte Gesellschaft – unabhängig von deiner persönlichen oder geschäftlichen Situation. Du kannst sie führen, übertragen, verkaufen oder auflösen – ohne dass eine andere Gesellschaft im Hintergrund alles mitzieht.

Darüber hinaus ist auch die Kommunikation mit Banken, Zahlungsanbietern, Plattformen oder Behörden einfacher und transparenter, wenn du als natürliche Person eingetragen bist. Die BOI-Meldung, die Steuernummer (EIN) und der ganze Behördenprozess sind bei Personengründungen deutlich schlanker.

Kurz gesagt: Eine Gründung über deine GmbH ist möglich – aber nicht empfehlenswert. Wenn du maximale Kontrolle und echte Unabhängigkeit willst, solltest du als Privatperson gründen. Und genau dafür ist die US-LLC gemacht.

Jede US-LLC ist gesetzlich verpflichtet, eine sogenannte „Registered Agent“-Adresse im Bundesstaat der Gründung anzugeben. Dabei handelt es sich um eine offizielle Zustelladresse für behördliche Mitteilungen, Fristen und rechtliche Dokumente. Der Registered Agent ist also nicht einfach ein Büro oder eine Postanschrift – sondern ein gesetzlich verankerter Teil der Firmenstruktur.

Das hat gleich mehrere Vorteile: Du brauchst keine eigene US-Adresse, musst nicht selbst vor Ort sein und bekommst trotzdem rechtssicher alle wichtigen Dokumente zugestellt. Wir stellen dir diesen Registered Agent automatisch zur Verfügung – geprüft, dauerhaft erreichbar und voll konform mit den US-Vorgaben.

Du musst dich also um nichts kümmern. Der Agent sorgt dafür, dass deine LLC jederzeit offiziell erreichbar bleibt – ohne dass du selbst in den USA leben oder ein Büro unterhalten musst.

Keine Sorge – unser System ist so aufgebaut, dass du keine rechtlich relevanten Fehler machen kannst, die deine Gründung gefährden würden. Der Fragebogen ist bewusst klar strukturiert, mit einfachen Auswahlfeldern und Erklärungen. Falls etwas unklar ist oder du dir bei einer Angabe nicht sicher bist, kannst du jederzeit abbrechen und später fortfahren – oder dich direkt an uns wenden.

Außerdem wird jede Angabe von uns manuell geprüft, bevor wir mit der offiziellen Registrierung beginnen. Sollte etwas fehlen, unklar oder widersprüchlich sein, melden wir uns direkt bei dir – ohne dass du selbst nachbessern musst. Du bist also nicht allein – sondern bekommst persönliche Begleitung statt automatisierter Abläufe.

VELUCORP steht nicht für „Selbstbedienung mit Supportformular“, sondern für echtes digitales Onboarding mit echter Rückmeldung – persönlich, schnell und verbindlich.

Sobald du deine Bestellung abgeschlossen hast, erhältst du sofort eine Bestätigungs-E-Mail mit einem Link zum digitalen Gründungsformular. Dort gibst du Schritt für Schritt die relevanten Daten ein – z. B. den gewünschten Firmennamen, deine persönlichen Angaben und den geplanten Geschäftszweck. Du brauchst dafür in der Regel nur 5–10 Minuten.

Anschließend prüfen wir deine Angaben manuell und kümmern uns um den gesamten Gründungsprozess: Die Einreichung beim Bundesstaat, die BOI-Meldung, die Erstellung deiner Betriebsvereinbarung, die Beantragung der EIN beim IRS und alle weiteren notwendigen Schritte. Du musst nichts selbst tun – keine Anträge, keine US-Kontakte, keine Behördengänge.

Sobald deine Gründung abgeschlossen ist, erhältst du dein vollständiges Startpaket digital. Alle Unterlagen werden professionell aufbereitet, rechtlich korrekt und sofort einsatzbereit übermittelt – inklusive Anleitung für die nächsten Schritte (z. B. Geschäftskonto eröffnen, Website starten, Rechnungen schreiben).

Wir halten dich über alle Schritte informiert und stehen für Rückfragen jederzeit bereit. Keine Unsicherheit, kein Alleingang – sondern ein klarer, durchdachter Ablauf mit maximaler Transparenz.

Grundsätzlich ja – du kannst den Namen deiner US-LLC weitgehend frei bestimmen. Es gibt keine Pflicht zur Endung „LLC“ im Logo oder Markenauftritt, nur im offiziellen Dokument muss sie enthalten sein. Der Name darf weder irreführend noch gesetzlich geschützt sein – z. B. Begriffe wie „Bank“, „University“ oder „Insurance“ sind in den meisten Bundesstaaten genehmigungspflichtig. Ansonsten hast du freie Hand: Von Fantasienamen bis hin zu klassischen Geschäftsbezeichnungen ist alles möglich. Wenn du dir unsicher bist, ob dein Wunschname zulässig ist, beraten wir dich gern vorab – oder helfen dir, eine alternative Version zu finden, die offiziell eintragbar ist.

Sobald du deinen gewünschten Firmennamen im Gründungsformular eingibst, prüfen wir diesen manuell gegen das offizielle Register des Bundesstaates. Sollte der Name dort bereits vergeben sein oder formale Probleme verursachen, melden wir uns direkt bei dir mit einem Vorschlag zur Anpassung – z. B. durch einen Zusatz, eine leichte Variation oder einen alternativen Wortlaut. Die finale Einreichung erfolgt erst nach deiner Freigabe, sodass du jederzeit volle Kontrolle über den tatsächlichen Namen deiner LLC behältst. Du gehst also kein Risiko ein – und musst dir keine Gedanken über Ablehnungen oder Dopplungen machen.

Ja – du kannst auch nach der Gründung verschiedene Änderungen an deiner LLC vornehmen. Dazu gehören unter anderem der Firmenname, die geschäftliche Ausrichtung (Business Purpose), die Adresse oder die Eigentümerstruktur. Solche Änderungen erfordern einen kurzen offiziellen Änderungsantrag beim Bundesstaat, den wir auf Wunsch für dich umsetzen können. Auch der BOI-Report muss bei bestimmten Änderungen (z. B. neuer Eigentümer) aktualisiert werden. Du bist also nicht auf ewig an die ersten Angaben gebunden – sondern kannst dein Unternehmen flexibel anpassen, wenn sich deine Pläne oder Anforderungen weiterentwickeln.

Nein – deine LLC wird nicht automatisch gelöscht, wenn du einfach inaktiv wirst. Sie bleibt bestehen, bis du sie aktiv auflöst. Allerdings entstehen auch dann weiterhin Pflichten: Die jährliche Verlängerung beim Bundesstaat sowie der BOI-Report müssen fristgerecht durchgeführt werden – auch wenn du aktuell keine Geschäfte tätigst. Wenn du diese Pflichten dauerhaft ignorierst, kann die LLC vom Staat als „inactive“ oder „not in good standing“ eingestuft werden – was zu Gebühren, Sperrungen oder sogar automatischer Auflösung führen kann. Das passiert aber nicht sofort – und du wirst rechtzeitig erinnert. Wir informieren dich im Voraus, bevor Fristen ablaufen, damit du deine Firma sauber fortführen oder bei Bedarf offiziell beenden kannst.

Falls du deine LLC zu einem späteren Zeitpunkt nicht mehr nutzen möchtest, kannst du sie jederzeit offiziell auflösen – der Fachbegriff dafür lautet „Dissolution“. Dazu reichen wenige Angaben, die wir im Rahmen einer standardisierten Erklärung für dich einreichen. Die Auflösung wird beim Secretary of State eingetragen und die Firma rechtlich geschlossen. Wichtig ist, dass auch alle Pflichten gegenüber dem IRS und dem U.S. Treasury korrekt beendet werden – z. B. durch die Abmeldung der EIN und die finale BOI-Mitteilung. Wir stellen sicher, dass dabei keine losen Enden bleiben. So wird deine Firma nicht nur abgemeldet, sondern rechtssicher abgeschlossen – ohne spätere Nachwirkungen oder offene Fristen.

Ja, das ist problemlos möglich. Du kannst als Einzelperson oder Firma auch mehrere LLCs besitzen – etwa wenn du verschiedene Projekte klar voneinander trennen möchtest, z. B. Onlineshop und Beratungsservice, oder wenn du für jedes Geschäftsmodell eine eigene juristische Struktur nutzen willst. Es gibt keine Begrenzung, wie viele LLCs du gleichzeitig führen darfst.

Jede dieser LLCs ist rechtlich eigenständig und unabhängig – mit eigener Gründungsurkunde, eigenem Geschäftszweck, eigenem BOI-Report und eigener Steuernummer. Das bedeutet auch: Wenn du mit einer LLC ein Risiko eingehen musst, bleibt die andere geschützt. Viele professionelle Unternehmer arbeiten genau so – nicht aus Pflicht, sondern aus Strategie.

Wenn du mehrere Gründungen planst, helfen wir dir gern, den Überblick zu behalten und den Aufwand sinnvoll zu strukturieren.

Du kannst eine LLC sowohl als Einzelperson („Single-Member LLC“) als auch gemeinsam mit einem oder mehreren Partnern („Multi-Member LLC“) gründen. Der Ablauf ist fast identisch – nur im Operating Agreement wird zusätzlich geregelt, wer wie viele Anteile besitzt und wie Entscheidungen getroffen werden.

Gerade bei Partnergründungen ist die LLC besonders stark – denn sie lässt sich flexibel strukturieren, ohne notarielle Beurkundung oder komplizierte Geschäftsordnungen. Du kannst z. B. festlegen, dass jeder gleichberechtigt handelt – oder dass nur eine Person das Tagesgeschäft übernimmt, während der andere beteiligt bleibt. Auch stille Beteiligungen oder eine reine Absicherung für den Ernstfall sind möglich.

Ein besonders bewährtes Modell ist dabei die „99 % + 1 %-Regel“: Dabei hält eine Person 99 % der Anteile, während die zweite Person symbolisch 1 % besitzt – etwa ein Familienmitglied, Geschäftspartner oder Erbe. Diese Struktur sorgt dafür, dass die LLC im Falle von Krankheit, Tod oder einem Ausfall des Hauptgesellschafters nicht blockiert oder handlungsunfähig wird, sondern automatisch weitergeführt oder übernommen werden kann. Gleichzeitig bleibt die Kontrolle vollständig in der Hand des Hauptinhabers.

Darüber hinaus hat diese Konstellation in vielen Fällen auch strukturelle Vorteile im internationalen Kontext. In manchen Ländern – besonders außerhalb der USA – wird eine US-LLC mit nur einer Person rechtlich näher an ein Einzelunternehmen angelehnt, auch wenn sie in den USA eine vollwertige Kapitalgesellschaft ist. Das kann Auswirkungen auf Meldepflichten, Anerkennung bei Banken oder die Einschätzung durch Behörden haben. Sobald jedoch zwei Personen offiziell beteiligt sind, gilt die LLC in der Praxis häufig eindeutig als Kapitalgesellschaft – mit allen dazugehörigen Abgrenzungen und Vorteilen.

Zum Vergleich: Auch eine deutsche GmbH kann im Ausland – je nach Struktur und Nutzung – als „faktisches Einzelunternehmen“ gewertet werden, wenn sie vollständig von einer einzigen Person geführt und kontrolliert wird. Dieses Phänomen betrifft nicht nur US-Firmen, sondern ist ein international verbreitetes Bewertungsprinzip.

Die 99/1-Struktur bietet also nicht nur Sicherheit und Kontinuität – sondern auch eine klarere rechtliche Einordnung, gerade in internationalen Kontexten. Und genau deshalb ist sie bei VELUCORP als Option direkt im Gründungsprozess verfügbar – ohne Zusatzkosten, ohne Umwege.

Nein – du kannst deine US-LLC auch gründen, bevor dein Geschäftsmodell final steht. Viele Kunden nutzen die LLC als strategisches Fundament: um sich rechtlich frühzeitig abzusichern, den Firmenauftritt professionell zu gestalten oder erste Verträge mit Geschäftspartnern und Dienstleistern zu schließen.

Die Angabe eines groben Geschäftszwecks („Business Purpose“) reicht bei der Gründung völlig aus – es muss kein fertiger Businessplan vorliegen. Und du musst auch keine Website, Produkte oder konkreten Kunden vorweisen. Die LLC ist nicht an eine Aktivität gebunden – sondern bereit, wenn du es bist.

Ja – viele Kunden gründen ihre LLC zunächst strategisch, um die Struktur vorzubereiten, sich eine Marke zu sichern oder ganz in Ruhe die nächsten Schritte zu planen. Du musst nicht sofort Umsätze machen oder ein Geschäftskonto eröffnen. Die Firma kann auch „passiv“ bestehen bleiben, solange die Jahrespflichten eingehalten werden – also z. B. die Verlängerung beim Bundesstaat und die BOI-Meldung.

Wichtig: Auch bei inaktiver Nutzung entstehen die regulären Jahresgebühren – denn die Firma bleibt registriert und gültig. Du hast aber jederzeit die Möglichkeit, mit der aktiven Geschäftstätigkeit zu starten, ohne dass du eine neue Firma brauchst.

Die US-LLC gehört dir – und du kannst sie jederzeit an eine andere Person oder Firma übertragen. Dazu wird im Operating Agreement der neue Eigentümer eingetragen und bei Bedarf auch der BOI-Report aktualisiert. Es ist kein Notar, kein Handelsregister und keine öffentliche Offenlegung nötig.

Ein Verkauf oder eine Übertragung ist also rechtlich machbar, ohne dass du deine Firma auflösen oder neugründen musst. Das macht die LLC auch langfristig attraktiv – z. B. für Nachfolgelösungen, Investoren oder Exit-Strategien.

Wenn du deine Firma später weitergeben willst, ist das nicht nur möglich – es ist sogar einfach.

Sie haben noch Fragen?
Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir beantworten alle offenen Punkte – direkt, ehrlich und auf Augenhöhe.

Bei VELUCORP gibt es keine Callcenter, kein Vertriebsgerede und keine Hektik. Dafür klare Informationen, echte Antworten und ein strukturiertes System, das funktioniert – auch dann, wenn andere noch überlegen.

Melden Sie sich. Ganz unverbindlich.
Wir nehmen uns Zeit – damit Sie am Ende nicht nur gründen, sondern verstehen, warum Sie es tun.

© 2025 VELUCORP BY VELUNO LLC – All rights reserved.