Steuern & Finanzen

Was gilt steuerlich? Welche Nummern brauchst du? Und wie sieht es mit Buchhaltung und laufenden Kosten aus? Hier erfährst du, wie die LLC in den USA eingeordnet wird – und was das für dich bedeutet. Ohne steuerliche Beratung, aber mit klarem Überblick.

Du betreibst mit einer US-LLC offiziell eine Firma in den USA – inklusive einer dort registrierten Geschäftsadresse. Diese Adresse ist gesetzlich vorgeschrieben (Registered Office) und wird über einen offiziellen Agenten bereitgestellt. Sie erfüllt alle formellen Anforderungen für Zustellungen, Gründung und Steuerregistrierung.

Allerdings: Solange du nicht in den USA lebst, kein Personal vor Ort beschäftigst, keine aktiven Geschäftsprozesse in den USA abwickelst und keine physischen Räume wie Lager oder Büros nutzt, gilt deine LLC aus Sicht des US-Finanzamts (IRS) in vielen Fällen als nicht steuerpflichtig in den USA.

Entscheidend ist der Begriff „US trade or business“. Nur wenn du tatsächlich wirtschaftlich auf US-Territorium aktiv wirst – etwa durch eigene Aktivitäten, Kundenkontakt vor Ort oder physische Leistungserbringung in den USA – kann eine US-Steuerpflicht entstehen. In allen anderen Fällen wird deine LLC steuerlich als sogenannte „disregarded entity“ geführt, also als neutraler Rechtsträger ohne steuerliche Veranlagung auf US-Ebene.

Gleichzeitig gilt: Auch wenn in den USA keine Einkommensteuer anfällt, ist deine LLC natürlich beim IRS registriert – und du erhältst eine gültige Steuernummer (EIN). Zudem muss seit 2024 der BOI-Report abgegeben werden, in dem die wirtschaftlich Berechtigten gemeldet werden. Die gesetzlichen Mindestanforderungen in den USA sind also erfüllt – ohne dass automatisch eine Steuerpflicht entsteht.

Hinweis: In deinem Wohnsitzland – z. B. in der EU oder der Schweiz – kann es sein, dass deine LLC als ausländische Betriebsstätte gewertet wird. Ob daraus steuerliche Pflichten entstehen, hängt stark vom Einzelfall ab: etwa vom Umfang deiner Tätigkeiten, dem Ort deiner Kunden oder deiner Arbeitsweise. Wir leisten keine steuerliche Beratung und empfehlen dir, bei Unsicherheiten einen Experten im jeweiligen Land zu konsultieren.

Klar ist: Die US-LLC ist eine rechtlich vollwertige Firma – mit Sitz in den USA. Sie ist aber so gestaltet, dass sie keine unnötige steuerliche Belastung in den USA auslöst, solange du dort nicht wirtschaftlich tätig wirst. Damit bleibt sie international einsetzbar – und in vielen Fällen steuerlich effizient.

Eine „disregarded entity“ ist eine steuerliche Sonderstellung, die in den USA ausschließlich für bestimmte Arten von Unternehmen gilt – vor allem für sogenannte Single-Member-LLCs, also Firmen mit nur einem Eigentümer. Der Begriff bedeutet übersetzt so viel wie „nicht beachtet“ – und genau das ist der entscheidende Punkt: Die LLC wird vom IRS steuerlich ignoriert und direkt dem Eigentümer zugeordnet.

Das hat einen großen Vorteil: Solange keine Geschäftstätigkeit in den USA selbst stattfindet, gelten für die Firma deutlich vereinfachte Regeln. Es müssen keine klassischen US-Steuererklärungen eingereicht werden, keine Körperschaftssteuern gezahlt und auch keine Bilanzveröffentlichungen vorgenommen werden. Die LLC ist damit steuerlich extrem schlank, rechtlich aber trotzdem voll funktionsfähig.

In der Praxis bedeutet das: Du kannst Verträge abschließen, Rechnungen schreiben, Konten eröffnen und weltweit geschäftlich tätig sein – ohne zusätzliche Steuerpflichten in den USA. Solange du dort keine physischen Leistungen erbringst, keine Mitarbeiter beschäftigst oder keine Kunden direkt vor Ort betreust, bleibt deine LLC für den IRS steuerlich neutral.

Allerdings: Diese Einstufung als „disregarded entity“ bringt auch gewisse Besonderheiten mit sich. Für ausländische Eigentümer – also Gründer ohne Wohnsitz in den USA – können spezielle Formulare wie Form 5472 und ein sogenanntes Pro-Forma 1120 erforderlich sein. Diese dienen der reinen Information, sind aber formal verpflichtend. Genau deshalb entscheiden sich viele Unternehmer gezielt für ein anderes Modell – die sogenannte 99 % + 1 %-Struktur.

Dabei wird die LLC als Partnership geführt – mit zwei Eigentümern. Der Effekt: Die Firma gilt automatisch als eigenständiges Steuersubjekt, reicht einmal im Jahr das Formular Form 1065 ein und dokumentiert die Gewinnverteilung über ein Schedule K-1. Das ist oft einfacher, transparenter – und sorgt für weniger Rückfragen beim IRS, bei Banken und bei Plattformen wie Stripe oder PayPal. Zudem wird keine Form 5472 benötigt.

VELUCORP übernimmt alle relevanten Formulare für dich – solange deine LLC ausschließlich außerhalb der USA tätig ist. Erst wenn du aktiv in den USA Geschäfte machst – etwa mit einem Büro, Lager oder Kunden vor Ort – ist zusätzliche steuerliche Beratung erforderlich. In diesem Fall solltest du dich an einen spezialisierten US-Steuerberater wenden.

Ob du also eine disregarded entity oder eine Partnership wählst, hängt von deinen Zielen und deiner Struktur ab. Beide Varianten sind rechtlich sicher, steuerlich zulässig und international einsetzbar – und beide lassen sich mit VELUCORP sauber, professionell und vollständig umsetzen.

Die EIN, also die Employer Identification Number, ist die offizielle Steuernummer deiner US-LLC – vergeben vom IRS, dem amerikanischen Finanzamt. Sie ist das steuerliche Gegenstück zur Umsatzsteuer-ID oder Steuernummer in anderen Ländern und dient dazu, deine Firma eindeutig zu identifizieren.

Das Wort „Employer“ bedeutet nicht, dass du Mitarbeiter haben musst – auch Firmen ohne Personal brauchen diese Nummer zwingend. Die EIN ist Pflicht, wenn du:

  • ein Geschäftskonto eröffnen willst,

  • Zahlungsanbieter wie Stripe, PayPal oder Wise nutzen möchtest,

  • Rechnungen im Namen deiner LLC schreiben willst,

  • Verträge unterzeichnen oder Plattformen wie Amazon, Etsy oder Shopify verwenden willst,

  • dich als Unternehmen bei Tools, Börsen oder Software registrierst.

Kurz gesagt: Ohne EIN ist deine Firma nicht einsatzfähig. Sie ist zwar formal gegründet – aber steuerlich nicht registriert, und daher nicht geschäftsfähig im praktischen Alltag.

Die Beantragung der EIN erfolgt direkt beim IRS – und zwar ausschließlich nach erfolgreicher Firmengründung. Es ist nicht möglich, die Nummer im Vorfeld zu erhalten. Der Zeitrahmen für die Zuteilung variiert stark: In Einzelfällen geschieht das innerhalb weniger Tage, bei hoher Auslastung des IRS kann es aber auch bis zu 120 Tage dauern. Das liegt außerhalb unseres Einflussbereichs.

Während du auf die EIN wartest, kannst du deine Firma bereits vorbereiten: Website aufbauen, Kundenkontakte pflegen oder dein Angebot planen. Auch private Bankkonten können in dieser Übergangsphase – gut dokumentiert und temporär – genutzt werden. Wichtig ist nur, dass die geschäftliche Trennung sauber erfolgt, sobald die EIN vorliegt.

Bei VELUCORP ist die Beantragung der EIN automatisch im Gründungspaket enthalten. Wir kümmern uns um den kompletten Antrag, stellen alle erforderlichen Informationen zusammen und informieren dich, sobald die Nummer vom IRS vergeben wurde. Du musst dich um nichts kümmern – und kannst dich ganz auf den Aufbau deiner Firma konzentrieren.

Nein – in den allermeisten Fällen brauchst du als Gründer einer US-LLC keine persönliche US-Steuernummer. Die sogenannte ITIN (Individual Taxpayer Identification Number) ist eine Nummer, die nur dann erforderlich ist, wenn du persönlich in den USA steuerpflichtig wirst – zum Beispiel durch Einkommen aus US-Quellen, private Investitionen, Immobilien oder Anstellungen.

Für den Betrieb einer LLC, die außerhalb der USA aktiv ist, genügt vollständig die EIN (Employer Identification Number) – also die Steuernummer deiner Firma. Diese wird direkt beim IRS registriert und identifiziert deine LLC bei sämtlichen geschäftlichen Vorgängen: bei Bankkonten, Zahlungsanbietern, Verträgen, Rechnungen oder Behörden.

Du selbst trittst dabei nicht als Privatperson, sondern als wirtschaftlich Berechtigter einer Kapitalgesellschaft auf. Das bedeutet: Du brauchst keine persönliche Steuernummer, keine Steuererklärung als Einzelperson in den USA – und musst auch keine zusätzlichen Dokumente beantragen.

Wichtig ist nur, dass du die LLC sauber führst und geschäftlich klar von deiner Person trennst – z. B. durch ein separates Geschäftskonto, eine eindeutige Abrechnung über die Firma und eine klare Kommunikation nach außen. In dieser Konstellation bleibt deine persönliche Identität außerhalb der steuerlichen Sichtbarkeit in den USA – genau wie es vorgesehen ist.

Nur in seltenen Fällen ist eine ITIN notwendig – etwa wenn du als Einzelperson in den USA Vermietungseinkünfte generierst, als Freelancer für US-Kunden arbeitest oder aus privaten Gründen (z. B. bei US-Investments) steuerlich erfasst wirst. Das hat dann aber nichts mit deiner LLC zu tun – und erfordert eine gesonderte Betrachtung.

Bei VELUCORP ist die EIN immer im Paket enthalten – du musst dich also um nichts kümmern. Wir stellen sicher, dass deine LLC korrekt beim IRS registriert ist und alle notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen. Du brauchst keine ITIN, keinen Steuerberater und auch keine persönliche Registrierung – solange du nicht selbst in den USA steuerpflichtig wirst.

Nicht zwingend – und genau darin liegt ein großer Vorteil der US-LLC.
Solange deine Firma außerhalb der USA aktiv ist, musst du in den Vereinigten Staaten keine klassische Buchhaltung führen. Es gibt keine Pflicht zur doppelten Buchführung, keine Veröffentlichung von Bilanzen und keine monatlichen Steuerpflichten. Du musst deine Einnahmen und Ausgaben lediglich intern nachvollziehbar dokumentieren – für dich, für Banken oder falls dein Wohnsitzland Nachweise verlangt.

In der Praxis reicht dafür oft schon eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR).
Das bedeutet: Du hältst fest, welche Einnahmen du hattest, welche Ausgaben du getätigt hast, und sorgst dafür, dass jede Rechnung ordentlich abgelegt ist. So kannst du jederzeit nachweisen: Das ist reingekommen, das ist rausgegangen – mehr ist in der Regel nicht nötig.

In den USA selbst reicht es, wenn deine LLC registriert und steuerlich erfasst ist – z. B. mit einer EIN und einem BOI-Report. Wenn du keine US-Kunden bedienst, kein Lager und kein Personal vor Ort hast, ist keine laufende Steuererklärung nötig. VELUCORP kümmert sich in diesem Fall um alle nötigen Meldungen – du musst nichts weiter tun.

Und wenn du irgendwann in den USA aktiv werden willst? Auch das ist problemlos möglich. Der Markt ist riesig, spannend und offen für digitale Geschäftsmodelle. Du kannst jederzeit in den US-Markt einsteigen – z. B. über Dropshipping, lokale Partnerschaften oder eine Expansion deines Geschäfts. In diesem Fall gelten dann bestimmte steuerliche Regeln, z. B. zur Sales Tax oder zu lokalen Geschäftslizenzen.

Das ist nichts Ungewöhnliches – sondern ganz normale Compliance, wie sie auch in anderen Ländern gilt. Der einzige Unterschied: In diesem Fall brauchst du zusätzlich einen Steuerberater mit US-Erfahrung, der dich bei der lokalen Abwicklung unterstützt. Wir zeigen dir ganz genau, wann dieser Schritt nötig wird – und du entscheidest, ob und wann du ihn gehst.

Die US-LLC ist also kein eingeschränktes Modell – im Gegenteil:
Sie ist offen für alles – ob du weltweit tätig bist oder den amerikanischen Markt erobern willst. Du bestimmst die Richtung. Wir schaffen dir den Rahmen.

Die laufenden Kosten deiner US-LLC betragen bei VELUCORP nur 25 € pro Monat – also 299 € im Jahr. Das ist der vollständige Betrag – ohne versteckte Gebühren, Zusatzleistungen oder Kleingedrucktes. Die Zahlung erfolgt jährlich, und du erhältst jedes Jahr eine transparente Übersicht über deine Verlängerung und alle enthaltenen Leistungen.

Diese jährliche Gebühr ist nicht willkürlich – sie ergibt sich aus gesetzlichen Anforderungen in den USA. Jede LLC muss dort bestimmte Pflichten erfüllen, um dauerhaft aktiv und rechtlich gültig zu bleiben. Und genau das übernehmen wir für dich – inklusive aller Fristen, Meldungen und Formulare. Du musst dich um nichts kümmern.

Im Einzelnen sind in den 299 € folgende Leistungen enthalten:

– Verlängerung deiner Registrierung beim US-Bundesstaat
– Bereitstellung und Verwaltung des Registered Agent (gesetzlich vorgeschrieben)
– Verlängerung und Aktualisierung deiner IRS-Registrierung (EIN)
– Pflichtmeldung beim U.S. Treasury (BOI-Report)
– Digitale Aufbereitung und Archivierung aller Unterlagen
– Überwachung deiner Fristen und automatische Erinnerung vor Ablauf

Das bedeutet: Deine LLC bleibt jedes Jahr vollständig rechtlich aktiv – ohne dass du Formulare ausfüllen, Termine einhalten oder mit Behörden kommunizieren musst. Alles läuft über uns – und du bekommst rechtzeitig alle Informationen per E-Mail.

Wichtig: Wenn du in den USA selbst geschäftlich tätig wirst (z. B. mit einem Lager, Kunden vor Ort oder physischen Dienstleistungen), können zusätzliche steuerliche Anforderungen entstehen – z. B. lokale Registrierungen, Lizenzgebühren oder Sales-Tax-Meldungen. Diese sind nicht in den 299 € enthalten, da sie von Fall zu Fall unterschiedlich sind.

In diesem Fall unterstützen wir dich gerne bei der Einschätzung, zeigen dir, wo du handeln musst – und empfehlen auf Wunsch spezialisierte Partner.

Für alle, die außerhalb der USA tätig sind, gilt:
Mit den 299 € pro Jahr bist du vollständig abgesichert – und deine LLC bleibt durchgehend gültig, ohne dass du dich selbst mit US-Behörden auseinandersetzen musst.

Der BOI-Report ist seit Anfang 2024 ein verpflichtender Bestandteil jeder US-LLC – und betrifft den sogenannten wirtschaftlich Berechtigten („Beneficial Owner“) einer Firma. Dieser Bericht wird beim U.S. Department of the Treasury eingereicht – konkret bei der Behörde FinCEN (Financial Crimes Enforcement Network), die für Transparenz im Unternehmenswesen zuständig ist.

Ziel des BOI-Reports ist es, Geldwäsche, Steuervermeidung und Scheinfirmen weltweit besser kontrollieren zu können – ohne dabei die öffentliche Einsehbarkeit wie in Europa zu erzwingen. Das bedeutet: Deine persönlichen Daten werden nicht veröffentlicht, nicht automatisiert weitergegeben und nicht frei zugänglich gemacht. Sie liegen ausschließlich bei der zuständigen US-Behörde – streng geschützt.

Im BOI-Report werden folgende Angaben gemeldet:

  • Vor- und Nachname des wirtschaftlich Berechtigten

  • Geburtsdatum

  • Wohnanschrift

  • Staatsangehörigkeit

  • Ausweisnummer und Ausstellungsland

  • ein Scan eines gültigen amtlichen Ausweises

Diese Daten müssen innerhalb von 30 Tagen nach der Gründung übermittelt werden – bei VELUCORP übernehmen wir das vollständig für dich. Dein Ausweis wird nur für diesen Zweck verwendet und anschließend konform gelöscht. Du musst dich um nichts kümmern.

Alle zwei Jahre muss der BOI-Report erneut aktualisiert werden – oder sofort, wenn sich etwas Wesentliches ändert (z. B. Eigentümerwechsel, Adressänderung). Auch das wird von uns automatisch überwacht – du bekommst eine rechtzeitige Erinnerung, musst keine Fristen selbst verfolgen.

Wichtig: Ohne korrekten BOI-Report drohen empfindliche Strafen in den USA – daher ist es umso wichtiger, dass dieser Vorgang professionell und fehlerfrei abgewickelt wird. Bei VELUCORP ist die BOI-Einreichung bereits im Gründungspreis enthalten, ebenso die laufende Verlängerung über die Jahresgebühr.

Zusätzlich sorgt der BOI-Report dafür, dass deine LLC als vollwertige, registrierte Kapitalgesellschaft anerkannt wird – mit geprüfter Eigentümerstruktur. Viele Zahlungsanbieter, Plattformen und Banken verlangen diese Bestätigung – sie stärkt also nicht nur die Rechtssicherheit deiner Firma, sondern auch ihre Anerkennung und Seriosität im Geschäftsalltag.

Kurz gesagt: Der BOI-Report ist kein Hindernis – sondern ein weiterer Beweis dafür, dass deine US-LLC offiziell, transparent und international einsatzbereit ist.

Ja – und das ist völlig normal.
Denn wenn du in einem Land wohnst, gelten dort natürlich gewisse steuerliche Spielregeln – egal, wo deine Firma sitzt. Die gute Nachricht: Eine US-LLC zu besitzen ist überall legal. Und es gibt kein Gesetz, das dich zwingen kann, im eigenen Land eine Firma zu gründen, eine Umsatzsteuer-ID zu beantragen oder bestimmte Geschäftsmodelle lokal zu betreiben. Du darfst dein Unternehmen dort führen, wo es zu dir passt.

Was zählt, ist nicht der Eintrag im Handelsregister – sondern wie du mit deiner Firma arbeitest. Wenn du deine Geschäfte aus deinem Wohnsitzland steuerlich relevant steuerst – etwa durch lokale Kunden, regelmäßige Arbeit oder ein physisches Büro – dann kann dein Wohnsitzstaat sagen: „Das zählt hier steuerlich mit.“

Das ist kein Problem – man muss es nur richtig handhaben.
In den meisten Fällen reicht schon eine formlose Mitteilung beim Finanzamt, dass du mit einer ausländischen Firma arbeitest. Mehr ist oft gar nicht nötig. Eine Verpflichtung zur Umwandlung oder zur Gründung im Inland gibt es nicht. Auch die Umsatzsteuerpflicht entsteht nicht automatisch, sondern hängt von deiner Tätigkeit und deinen Kunden ab.

Was viele nicht wissen: US-Behörden wie das IRS oder das U.S. Treasury geben deine Firmendaten nicht einfach weiter. Es gibt keine zentrale Datenbank, keinen Zugriff von außen und keine automatische Offenlegung. Deine Firma ist rechtskonform registriert – aber eben nicht öffentlich. Das gibt dir den nötigen geschäftlichen Spielraum, ohne gleich zum gläsernen Unternehmer zu werden.

Trotzdem gilt: Wer sauber arbeiten will, sollte seine Firma im Heimatland transparent führen – so wie es zur eigenen Situation passt. Wenn du unsicher bist, lohnt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater, der sich mit internationalen Firmen auskennt. Du musst dafür nicht gleich alles umstrukturieren – sondern einfach wissen, was für dich gilt.

VELUCORP stellt dir dafür alle Unterlagen, Nachweise und Strukturen bereit. Du bekommst eine vollständig aktive Firma – und kannst selbst entscheiden, wie du sie nutzt.

Ja – absolut.
Deine US-LLC ist eine vollständig rechtsfähige Firma, die weltweit geschäftlich tätig sein darf – auch in deinem Wohnsitzland. Du kannst ganz normal Kunden gewinnen, Projekte abwickeln, Rechnungen stellen oder Produkte verkaufen – egal, ob du in der EU, der Schweiz oder einem anderen Land wohnst. Es gibt kein Gesetz, das dich auf bestimmte Länder beschränkt.

Wichtig ist nur: Wenn du regelmäßig und auf Dauer mit Kunden in deinem Wohnsitzland arbeitest, kann das steuerlich relevant sein – aber auch das ist kein Problem. In vielen Fällen genügt bereits eine einfache Information ans Finanzamt, dass du eine Firma im Ausland betreibst. Damit ist deine Tätigkeit korrekt eingeordnet – ohne dass du eine neue Firma gründen oder etwas umstrukturieren musst.

Entscheidend ist, wie dein Geschäft technisch und organisatorisch aufgebaut ist. Wenn du beispielsweise:

– kein Lager, keine Werkstatt, kein festes Büro mit Personal im Inland hast,
– deine Leistungen digital erbringst oder ortsunabhängig arbeitest,
– keine Mitarbeiter oder Vertriebsstrukturen im Heimatland beschäftigst,

dann wird die Firma in vielen Ländern nicht automatisch als „Betriebsstätte“ gewertet – und es entstehen oft keine zusätzlichen Pflichten. Du kannst also ganz normal aus deinem Wohnsitz arbeiten, ohne dass du automatisch eine Doppelstruktur brauchst.

Aber auch wenn du z. B. einen Co-Working-Space nutzt, ein Kundenbüro hast oder deine Post über einen Service abwickelst – ist das grundsätzlich kein Problem. Entscheidend ist nur, ob deine Tätigkeit steuerlich als feste Einrichtung gilt. Und selbst wenn das der Fall wäre: Auch dann ist es nicht verboten, sondern einfach nur eine Frage der richtigen Meldung und Abwicklung.

Was viele ebenfalls nicht wissen: Kein Finanzamt kann dich dazu zwingen, deine Firma im Inland zu registrieren. Die Wahl der Rechtsform und des Gründungslandes liegt ganz bei dir. Was zählt, ist nur, dass du – wenn nötig – deine geschäftliche Tätigkeit transparent erklärst. Das kann formlos sein, oder bei Bedarf mit Hilfe eines Steuerberaters.

Wir bei VELUCORP stellen dir dafür alle relevanten Unterlagen bereit: Gründungszertifikat, BOI-Report, Betriebsvereinbarung, IRS-Registrierung, Adresse, Eigentümernachweis – alles, was du brauchst, um deine Firma bei Bedarf korrekt nachzuweisen.

Kurz gesagt:
Ja, du darfst mit deiner LLC Kunden in deinem Wohnsitzland betreuen. Du musst dafür nichts verstecken – nur wissen, wie du es richtig machst.

Die Antwort lautet: In den meisten Fällen brauchst du keinen Steuerberater – zumindest nicht in den USA.
Wenn deine LLC außerhalb der Vereinigten Staaten tätig ist, keine US-Kunden hat, keine Mitarbeiter in den USA beschäftigt und keine Betriebsstätte dort unterhält, gelten vereinfachte Regelungen. VELUCORP übernimmt in diesem Fall alle wichtigen steuerlichen Meldungen für dich, darunter:

  • die Erstregistrierung beim IRS (EIN),

  • die jährliche Verlängerung,

  • sowie die BOI-Meldung alle zwei Jahre.

Du musst keine monatlichen Reports abgeben, keine Jahressteuererklärung in den USA ausfüllen und auch keine US-Steuern zahlen, solange du keine Einkünfte aus den USA erzielst. Das macht den Betrieb deiner Firma extrem schlank und wartungsarm.

Solltest du hingegen eines Tages mit deiner LLC auch innerhalb der USA tätig werden – etwa durch ein Lager, US-Kunden, Vertriebsstrukturen oder physische Dienstleistungen vor Ort – dann gelten andere Regeln. In diesem Fall ist es absolut sinnvoll, einen Steuerberater mit US-Erfahrung hinzuzuziehen, der dich bei der lokalen Steuererklärung, möglichen Sales-Tax-Meldungen oder Business Licenses unterstützt.

Aber: Du musst dich deshalb nicht heute festlegen.
Solange deine Tätigkeit international ist (und nicht explizit in den USA stattfindet), brauchst du keine Steuerberatung und keine zusätzliche Buchhaltung. Du dokumentierst deine Einnahmen und Ausgaben für dein Wohnsitzland – mehr ist nicht erforderlich.

Wenn du ganz sicher gehen willst, kannst du natürlich dein lokales Finanzamt informieren oder eine formlose Erklärung abgeben, dass du eine US-LLC nutzt. Das ist kein Nachteil – sondern zeigt, dass du transparent arbeitest. In vielen Fällen reicht das völlig aus, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

VELUCORP liefert dir für all das die nötigen Unterlagen – vollständig und korrekt. Du musst dich nicht um Fristen, Formulare oder Behördensprache kümmern.
Und wenn du später wachsen willst, bist du mit deiner LLC jederzeit bereit für den nächsten Schritt.

Nein – du musst keine doppelte Buchführung einführen oder eine Bilanz erstellen, nur weil du eine US-LLC betreibst.
Denn: Wie du deine Firma führst, bestimmt ausschließlich das US-Recht.
Dein Wohnsitzland hat kein Mitspracherecht bei der internen Organisation, Buchhaltung oder Rechnungsstruktur einer amerikanischen Firma. Das bedeutet: Kein Finanzamt in Europa darf dir vorschreiben, wie deine Rechnung auszusehen hat, welches System du nutzt oder wie du deine Buchführung aufsetzt.

Wichtig ist nur: Wenn deine Firma im Inland steuerlich wirksam wird – z. B. durch Inlandsumsätze oder lokale Kunden – musst du diese Umsätze korrekt melden. Und das geht völlig unkompliziert.

Ein Beispiel:

Du stellst einem Kunden im Inland eine Rechnung → dann darf dein Wohnsitzstaat Umsatzsteuer verlangen.

Du beantragst einfach eine Umsatzsteuer-ID für dich als Person,

weist die Steuer auf der Rechnung korrekt aus

und führst sie ans Finanzamt ab. Fertig.

Mehr musst du nicht tun.
Dein Finanzamt interessiert sich nur für das Ergebnis – nicht für die Struktur dahinter.
Solange du dem Amt auf Nachfrage sagen kannst:
„Diese Leistung war steuerpflichtig, hier ist die Rechnung, hier der Zahlungseingang“ –
ist alles korrekt. Ob dein Kunde Herr Müller dir 1.000 € oder 1.000.000 € gezahlt hat, ist nicht entscheidend, solange du die Zahlung und deren Herkunft sauber dokumentierst.

Und was ist mit deinem Gehalt?

Auch das bleibt dir überlassen.
Wenn du dir z. B. monatlich Geld aus der LLC überweist, zählt das im Wohnsitzland als private Entnahme oder Geschäftsführervergütung – und wird dort ganz normal als Einkommen versteuert. Das ist kein Problem – sondern gelebte internationale Praxis.

Entscheidend ist:

Du führst deine LLC nach US-Recht – so, wie es dort vorgesehen ist.

Du meldest im Wohnsitzland nur das, was steuerlich dort relevant ist.

Du entscheidest selbst, wie du deine Buchhaltung organisierst.

Du brauchst keinen Steuerberater, keine Bilanz, keine komplizierte Software –
nur eine saubere Dokumentation darüber, was rein und was rausgeht. In vielen Fällen reicht dafür eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung – oder sogar ein Kontoauszug und die passende Rechnung.

Kurz gesagt:
Deine Firma folgt dem US-Recht. Alles andere liegt allein bei dir – und bei dem, was du steuerlich freiwillig oder verpflichtend erklärst. Mit dieser Klarheit kannst du nicht nur entspannt arbeiten, sondern auch professionell auftreten – ohne Ballast und ohne Missverständnisse.

Bitte beachte: Diese Hinweise ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
Welche Anforderungen im Einzelfall für dich gelten, hängt von deiner individuellen Situation und deinem Wohnsitzland ab.
Bei tiefergehenden Fragen empfehlen wir dir, einen Steuerberater oder Anwalt mit internationaler Erfahrung zu konsultieren.

Wenn deine US-LLC vorübergehend nicht aktiv genutzt wird – also keine Rechnungen gestellt, keine Umsätze generiert oder keine neuen Projekte gestartet werden – ist das grundsätzlich kein Problem. Die Firma bleibt bestehen, sie ist registriert, rechtsfähig und jederzeit wieder nutzbar.

Aber: Auch eine ruhende LLC hat einige Pflichten im Hintergrund.
Dazu gehören z. B. die:

  • jährliche Verlängerung beim US-Bundesstaat,

  • Aktualisierung der Eigentümerdaten beim BOI-Report (alle zwei Jahre),

  • und ggf. eine einfache Steuererklärung beim IRS – auch wenn kein Umsatz gemacht wurde.

Diese Aufgaben sind bei VELUCORP bereits vollständig abgedeckt – du musst nichts selbst einreichen. Die Gebühr dafür liegt bei 25 € im Monat, also 299 € pro Jahr, und wird jeweils im Voraus für 12 Monate berechnet. Sobald diese Zahlung nicht mehr erfolgt, können wir die notwendigen Meldungen nicht mehr durchführen.

In diesem Fall meldet der Bundesstaat die Firma nach Ablauf der Frist als „inactive“ (inaktiv).
Das bedeutet:

  • Deine LLC verliert ihre Handlungsfähigkeit,

  • du kannst keine gültigen Verträge mehr im Namen der Firma abschließen,

  • Zahlungsanbieter, Banken oder Partner erkennen die Firma ggf. nicht mehr an,

  • und es können zusätzliche Gebühren für eine spätere Reaktivierung entstehen.

Das ist kein Drama – aber vermeidbar.
Wenn du also weißt, dass du deine Firma nicht weiterführen möchtest, reicht eine kurze Nachricht. Wir kümmern uns um eine ordentliche Abmeldung – rechtzeitig, offiziell und ohne Folgekosten.

Wichtig:
Nur der Inhaber oder eine bei uns hinterlegte weisungsbefugte Person kann diese Entscheidung übermitteln.
Das schützt dich als Eigentümer – niemand kann ohne deine Zustimmung Handlungen an deiner Firma vornehmen.
Auf Wunsch kannst du eine solche Person bei der Gründung oder später benennen – z. B. einen Partner, Assistenten oder Familienmitglied. So stellst du sicher, dass auch im Urlaub, bei Krankheit oder im Notfall alles geregelt ist.

Kurz gesagt:
Solange du deine Firma behalten willst und uns rechtzeitig informierst, gibt es keinerlei Risiko oder Zusatzkosten.
Du bleibst flexibel – und kannst deine LLC jederzeit aktivieren, pausieren oder ordentlich beenden.

Die kurze Antwort: Nein – es gibt keinen automatisierten Zugriff.
Deine US-LLC ist eine offiziell registrierte Kapitalgesellschaft in den Vereinigten Staaten. Sie unterliegt dem US-Recht und ist vollständig bei den zuständigen Behörden wie dem IRS (amerikanisches Finanzamt) und dem U.S. Treasury (BOI-Report) registriert. Diese Daten sind vollständig erfasst – aber ausschließlich in den USA und nicht öffentlich einsehbar.

Die USA beteiligen sich nicht am internationalen Informationsaustausch wie z. B. dem „Common Reporting Standard“ (CRS), der in Europa üblich ist. Es gibt keinen zentralen Zugriff, keinen automatischen Austausch, keine Schnittstellen, über die ausländische Finanzbehörden Einblick erhalten könnten.
Ein deutsches, französisches oder anderes europäisches Finanzamt kann nicht einfach Unterlagen aus den USA anfordern – selbst dann nicht, wenn es glaubt, deine Firma sei steuerlich wie ein Einzelunternehmen zu behandeln.

Daten aus den USA werden nur in Ausnahmefällen übermittelt – etwa bei Straftaten mit US-Bezug, Terrorverdacht oder schweren internationalen Wirtschaftsdelikten. In diesen Fällen erfolgt die Herausgabe streng geregelt und ausschließlich auf Basis offizieller Rechtshilfeabkommen.
Ein bloßes Auskunftsersuchen eines anderen Staates – etwa zur steuerlichen Einschätzung – reicht dafür nicht aus.

Das bedeutet:
Solange du keine US-Gesetze verletzt, genießen deine Daten vollständigen Schutz unter US-Recht.
Ausländische Behörden haben keinen Zugriff auf deine BOI-Daten, deine Eigentümerstruktur oder deine internen Unterlagen – es sei denn, die USA selbst sehen einen rechtsgültigen Grund zur Herausgabe.

Gleichzeitig gilt:
Natürlich bist du als Person in deinem Wohnsitzland unter Umständen verpflichtet, gewisse Dinge freiwillig zu melden – etwa, wenn du dort dauerhaft lebst und mit deiner LLC lokale Kunden betreust.
Diese Pflicht betrifft jedoch nur dich als natürliche Person – nicht die LLC selbst und nicht die US-Behörden.

Und auch hier gilt:
Nicht jeder Kunde oder Umsatz ist automatisch relevant für dein Wohnsitzland.
Machst du z. B. Geschäfte mit Kunden in einem anderen Staat, unterliegt dieser Umsatz nicht automatisch der lokalen Meldepflicht. Du musst in deinem Heimatland lediglich erklären, dass du eine Einnahme hattest – nicht aber, von wem, aus welchem Land oder mit welchem Inhalt.
Solche Details wären höchstens für US-Behörden wie den IRS oder den Bundesstaat relevant.

Dein Wohnsitzland darf nur dann zusätzliche Informationen verlangen, wenn du mit deiner Tätigkeit konkret in diesem Land aktiv wirst – z. B. durch eine Betriebsstätte, ein Büro, physische Dienstleistungen oder steuerlich relevante Geschäftsvorgänge vor Ort.

Du darfst also weltweit Geschäfte führen – ohne automatisch steuerlich überall registriert zu sein.
Und niemand kann dich zwingen, eine Firma im Inland zu gründen oder bestimmte Strukturen aufzugeben – solange du deine privaten Einkünfte im Wohnsitzland ordnungsgemäß erklärst.

Hinweis: Diese Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und stellen keine steuerliche oder rechtliche Beratung dar. Für individuelle Einschätzungen empfehlen wir, einen spezialisierten Steuerberater oder Anwalt im jeweiligen Wohnsitzland zu konsultieren.

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