Nutzung & Einsatzmöglichkeiten

Wie kann ich meine US-LLC konkret einsetzen? Was ist erlaubt – und was nicht? Hier schauen wir uns an, was du mit der LLC realistisch machen kannst – von Stripe über Rechnungen bis zu E-Commerce und Agenturdienstleistungen.

Grundsätzlich fast alles. Die US-LLC ist eine vollwertige Kapitalgesellschaft und darf nahezu jede Art von Geschäft betreiben – ganz egal, ob du eine Agentur leitest, einen Onlineshop führst, Dienstleistungen anbietest, ein Handwerksbetrieb bist oder sogar ein lokales Geschäft mit Ladenfläche, Werkstatt oder Büro betreibst. Es gibt keine branchenspezifische Einschränkung – du kannst mit der LLC Produkte verkaufen, Kunden beraten, Projekte umsetzen oder ein ganz klassisches Gewerbe führen.

Ob es sich dabei um ein digitales Modell handelt oder um einen stationären Betrieb, spielt rechtlich erst mal keine Rolle. Die LLC gibt dir den rechtlichen Rahmen – wie du ihn nutzt, bleibt dir überlassen. Wichtig ist nur: Je nachdem, wo und wie du dein Geschäft betreibst, gelten im Wohnsitzland unterschiedliche Pflichten. Eine rein digitale Tätigkeit ohne feste Betriebsstätte ist meist sehr schlank zu führen. Wenn du hingegen eine Werkstatt, ein Ladenlokal oder ein dauerhaftes Büro betreibst, entsteht oft eine sogenannte steuerlich relevante Betriebsstätte – und damit greifen nationale Vorgaben wie Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer oder lokale Steuererklärung.

Du darfst also alles machen – musst aber wissen, was das bedeutet. Die LLC gibt dir volle unternehmerische Freiheit, ersetzt aber nicht automatisch die Vorschriften deines Wohnsitzlandes. Deshalb ist es wichtig, deine Geschäftstätigkeit klar zu trennen und strukturiert aufzubauen. Wenn du das sauber machst, kannst du mit der LLC praktisch jedes Geschäftsmodell umsetzen – ob online oder offline, groß oder klein, lokal oder international.

Die US-LLC ist damit kein Sonderfall oder Trick – sondern eine vollwertige, flexibel nutzbare Gesellschaftsform, die dir alle Türen offenlässt. Du bestimmst das Modell – die LLC passt sich an.

Ja, natürlich. Deine LLC ist eine offiziell registrierte Kapitalgesellschaft in den USA – sie darf weltweit Rechnungen schreiben, auch an Kunden im eigenen Wohnsitzland. Dabei ist es völlig egal, ob du digitale Leistungen erbringst, Produkte verkaufst oder Beratungen anbietest: Du kannst deine Rechnungen ganz normal im Namen deiner US-LLC ausstellen.

Die Rechnung selbst unterliegt dabei ausschließlich dem Recht des Landes, in dem die Firma sitzt – also den US-Vorgaben, nicht den EU-Regeln. Du bist nicht verpflichtet, eine XRechnung oder ein ZUGFeRD-Format zu verwenden. Auch die Vorschriften zur E-Rechnungspflicht in der EU gelten nicht für Rechnungen, die offiziell von einer US-LLC ausgehen – selbst wenn der Kunde in der EU sitzt. Die Rechnung muss lediglich klar und nachvollziehbar sein.

Was du jedoch beachten solltest: Wenn du dauerhaft Kunden im Wohnsitzland betreust, und z. B. eine steuerlich relevante Betriebsstätte betreibst (wie ein Lager, Büro oder feste Einrichtung), kann das Auswirkungen auf die steuerliche Behandlung der Rechnung haben – etwa im Hinblick auf Umsatzsteuer oder nationale Erklärungspflichten. Das betrifft jedoch nicht die Form der Rechnung selbst, sondern lediglich deren steuerliche Einordnung.

Du kannst deine Rechnungen also ganz normal als PDF verschicken, mit eigenem Design und in deiner Sprache. Wichtig ist nur, dass die wesentlichen Angaben wie Firmenname, Anschrift, Leistungsbeschreibung, Betrag und Zahlungsinformationen enthalten sind. Und falls du im Wohnsitzland umsatzsteuerpflichtig wirst, kannst du dir auch eine nationale USt-ID besorgen und diese auf der Rechnung angeben – optional.

Kurz gesagt:
Ja, du darfst – und du musst keine EU-E-Rechnung erstellen. Die LLC ist eine US-Firma. Und US-Recht bestimmt, wie deine Rechnung aussieht.

Ja, in der Regel problemlos. Die meisten großen Zahlungsdienstleister wie Stripe, PayPal, Wise, Revolut Business, Mercury oder Payoneer akzeptieren US-LLCs – auch dann, wenn du nicht in den USA wohnst. Deine Firma ist schließlich offiziell registriert, vollständig rechtsfähig und besitzt eine US-Steuernummer (EIN), was für diese Anbieter meist völlig ausreichend ist.

Was du brauchst, ist:

  • deine Gründungsurkunde (Certificate of Organization),

  • das Operating Agreement (Gesellschaftsvertrag),

  • deine EIN (Employer Identification Number) und

  • in der Regel einen Identitätsnachweis von dir als Eigentümer (z. B. Reisepass).

Die Kontoeröffnung selbst erfolgt digital – ganz ohne US-Wohnsitz oder Visum. Anbieter wie Wise oder Payoneer funktionieren sogar rein mit deiner ausländischen Adresse, solange deine LLC-Dokumente korrekt sind. Für Stripe oder PayPal gilt: Gib beim Onboarding deine US-Firma an – und achte darauf, die Daten exakt so einzutragen, wie sie in den offiziellen Unterlagen stehen.

Je nach Anbieter kann es vorkommen, dass du bei der Einrichtung ein US-Konto (z. B. Mercury oder Relay) angibst, damit alles technisch reibungslos läuft. Du kannst aber auch mit Wise oder Revolut starten – viele unserer Kunden nutzen genau diese Kombination.

Wichtig zu wissen: Wenn dein Geschäftsmodell sensibel ist (z. B. Finanzberatung, Krypto, Erotik oder Glücksspiel), prüfen die Plattformen genauer. In diesem Fall solltest du vorab sicherstellen, dass dein Angebot akzeptiert wird – das gilt aber unabhängig von der LLC.

Die gute Nachricht:
Mit den richtigen Unterlagen funktioniert die Anbindung fast immer reibungslos – und du kannst mit deiner US-LLC ganz normal online Zahlungen empfangen, auch von europäischen oder internationalen Kunden. Ohne Umwege, ohne Tricks – ganz offiziell.

Ja – die US-LLC eignet sich hervorragend für alle gängigen Geschäftsmodelle im digitalen Bereich. Du kannst damit einen Onlineshop betreiben, digitale Produkte verkaufen, Dienstleistungen anbieten oder automatisierte Geschäftsmodelle wie Dropshipping oder Affiliate-Marketing umsetzen. Es gibt keine Einschränkung seitens der USA, welche Art von Geschäft du mit deiner LLC führen darfst – solange es sich um legale Tätigkeiten handelt.

Du kannst z. B. ganz normal:

  • einen Shopify-, WooCommerce- oder Shopware-Shop betreiben,

  • Software oder digitale Downloads verkaufen,

  • Content-Plattformen monetarisieren,

  • Kurse, Webinare oder Coaching anbieten,

  • oder physische Produkte per Dropshipping vertreiben.

Dabei tritt deine LLC als offizieller Betreiber des Geschäfts auf – ganz egal, wo deine Kunden sitzen. Du kannst Domains registrieren, Impressen ausstellen, Verträge abschließen und Rechnungen erstellen – alles im Namen deiner US-Firma. Zahlungsanbieter wie Stripe, PayPal, Wise oder auch Klarna (über Partner) erkennen die LLC ebenfalls an.

Wichtig ist nur: Wenn du z. B. physische Ware versendest, ein Lager betreibst oder Retouren anbietest, kann es sein, dass in deinem Wohnsitzland bestimmte steuerliche Pflichten entstehen. Das betrifft aber nicht die Zulässigkeit des Geschäftsmodells – sondern nur die Frage, wie du es umsetzt. Rein rechtlich kannst du mit der LLC alles machen, was du auch mit einer GmbH, UG oder einem Einzelunternehmen machen würdest – nur eben mit mehr Flexibilität und weniger Bürokratie.

Kurz gesagt:
E-Commerce, digitale Produkte, Dropshipping, Onlinekurse, Agenturleistungen – alles möglich.
Die US-LLC ist dafür gemacht, moderne Geschäftsmodelle ohne unnötige Hürden umzusetzen.

Ja, absolut – genau dafür wird die US-LLC sogar besonders häufig genutzt. Ob du als Freelancer, Designer, Entwickler, Texter, Online-Coach, Berater, Marketingagentur oder virtueller Assistent arbeitest: Deine LLC kann ganz offiziell und rechtlich einwandfrei als Anbieter auftreten – mit dir als Eigentümer im Hintergrund.

Du kannst also wie gewohnt:

  • eigene Angebote auf deiner Website präsentieren,

  • Verträge mit Kunden weltweit abschließen,

  • Rechnungen stellen und Zahlungen empfangen,

  • Plattformen wie Upwork, Fiverr oder LinkedIn nutzen,

  • und natürlich auch ganz klassische Kundenakquise betreiben.

Dabei trittst du nicht mehr als natürliche Person auf, sondern als juristische Einheit – also als Firma. Das wirkt professioneller, bietet rechtlichen Schutz und trennt klar zwischen dir und deinem Unternehmen. Und genau hier spielt die LLC ihre Vorteile aus: Du brauchst kein Stammkapital, keinen Notartermin, kein Handelsregister – kannst aber trotzdem weltweit tätig werden.

Besonders interessant ist das für alle, die ortsunabhängig arbeiten wollen – z. B. aus dem Ausland, auf Reisen oder von zu Hause. Du brauchst keine Betriebsstätte, keine Niederlassung und musst auch kein Büro in deinem Wohnsitzland betreiben. Das Einzige, worauf du achten solltest: Wenn du regelmäßig mit Kunden im eigenen Land arbeitest, könnten bestimmte steuerliche Pflichten entstehen – z. B. Umsatzsteuer oder Einkommensbesteuerung.

Aber das betrifft nur die Art der Nutzung – nicht die Gründung oder den rechtlichen Rahmen deiner LLC.
Fakt ist: Die US-LLC ist perfekt für Freelancer, Agenturen und Dienstleister – weil sie dir alle Freiheiten gibt, ohne die klassischen Hürden lokaler Gesellschaftsformen.

Ja, du darfst ganz legal auch Kunden aus deinem eigenen Wohnsitzland betreuen – unabhängig davon, ob es sich um Privatkunden oder Unternehmen handelt. Die US-LLC ist eine international anerkannte Unternehmensform und kann weltweit Geschäftsbeziehungen eingehen – auch mit Kunden im selben Land, in dem du lebst.

Wichtig ist nur, wie du das Ganze umsetzt – denn sobald du dauerhaft im Wohnsitzland geschäftlich aktiv bist, können steuerliche Pflichten entstehen. Das bedeutet: Es kann sein, dass du z. B. eine Umsatzsteuer-ID beantragen oder Einkünfte gegenüber deinem nationalen Finanzamt deklarieren musst. Das betrifft aber nicht die LLC an sich, sondern nur deine steuerliche Situation als natürliche Person im Wohnsitzland.

Tatsache ist: Niemand kann dich zwingen, deine Firma im eigenen Land zu gründen. Du darfst mit der US-LLC arbeiten, solange du alle nationalen Melde- und Steuerpflichten erfüllst. Und selbst das ist in vielen Fällen unkompliziert:
Wenn du z. B. deine Leistungen dokumentierst, deine Einnahmen offenlegst und – falls nötig – Umsatzsteuer abführst, bist du in der Regel rechtlich auf der sicheren Seite.

Und nein – du musst nicht deine LLC im Handelsregister deines Wohnsitzlandes eintragen, keine lokale Betriebsstätte betreiben und auch keine extra Genehmigungen einholen, solange du keine branchenspezifischen Vorgaben verletzt.

Zusammengefasst:
Ja, du darfst mit deiner US-LLC Kunden in deinem Wohnsitzland betreuen.
Das ist nicht verboten, sondern völlig legal – solange du deine persönlichen Pflichten kennst und sauber umsetzt.

Ja, du kannst mit einer einzigen US-LLC mehrere unterschiedliche Geschäftsbereiche gleichzeitig betreiben – und zwar ganz legal und ohne Einschränkungen. Es ist nicht notwendig, für jedes Geschäftsmodell oder jede neue Idee eine separate Firma zu gründen.

Du kannst z. B. mit derselben LLC gleichzeitig:

  • eine Webdesign-Agentur betreiben,

  • digitale Produkte verkaufen,

  • Beratungsleistungen anbieten,

  • und zusätzlich noch einen Onlineshop für physische Waren führen.

In den USA ist es völlig üblich, dass eine LLC verschiedene Geschäftsbereiche unter einem Dach vereint. Du kannst sogar für jeden Bereich eine eigene Website, eigene Domain, eigene Markenidentität und sogar eigene Bankkonten führen – wenn du das möchtest. Das ändert nichts an der Struktur der Firma selbst.

Was du lediglich beachten solltest: Wenn deine Geschäftsbereiche sehr unterschiedlich oder risikoreich sind (z. B. Krypto & Bildung), kann es sinnvoll sein, eine klare Trennung in der Kommunikation und im Branding vorzunehmen – um Missverständnisse zu vermeiden. Rein rechtlich ist das aber nicht notwendig.

Einzige Voraussetzung:
Im Operating Agreement (Betriebsvereinbarung) deiner LLC sollte grundsätzlich geregelt sein, dass du alle „legale Geschäftstätigkeiten“ ausüben darfst. Das ist bei uns standardmäßig bereits enthalten. Damit bist du flexibel – auch für neue Ideen in der Zukunft.

Kurz gesagt:
Die LLC passt sich deinem Unternehmergeist an – nicht umgekehrt.
Du brauchst keine neue Firma für jedes Projekt. Eine gut aufgesetzte LLC reicht völlig aus.

Ja, das ist ohne Weiteres möglich. Es gibt in den USA keine Begrenzung, wie viele LLCs eine Person gründen oder besitzen darf. Du kannst also nicht nur eine zweite oder dritte LLC gründen, sondern sogar mehrere gleichzeitig – und jede davon für einen anderen Zweck nutzen.

Typische Gründe für mehrere LLCs sind zum Beispiel:

  • Trennung von Geschäftsbereichen mit unterschiedlichem Risiko,

  • unterschiedliche Marken oder Zielgruppen,

  • internationale Expansion mit eigenen Strukturen,

  • saubere Trennung von Privatprojekten und professionellen Geschäftsmodellen.

Du kannst dabei entweder als einziger Eigentümer mehrerer LLCs auftreten – oder auch verschiedene LLCs mit unterschiedlichen Partnern gründen. Jede LLC ist eine eigenständige juristische Person mit eigenem Vertrag, eigener Registrierung, eigener Steuernummer und eigenen Dokumenten.

Wichtig zu wissen:
Auch wenn du mehrere LLCs besitzt, musst du für jede Firma die gesetzlichen Pflichten separat erfüllen – z. B. Verlängerung beim Bundesstaat, BOI-Meldung und ggf. eine jährliche Steuererklärung beim IRS (je nach Nutzung). Das ist kein Problem, aber du solltest den Überblick behalten – oder dir jemanden zur Seite holen, der das für dich verwaltet.

Besonders praktisch:
Wenn du später entscheidest, dass du mit einer LLC nicht weitermachen möchtest, kannst du sie einfach ruhen lassen oder ordentlich auflösen – ohne dass das Auswirkungen auf deine anderen Firmen hat.

Ja, auch das ist grundsätzlich möglich. Eine US-LLC ist eine vollwertige Kapitalgesellschaft und kann sowohl digitale als auch physische Geschäftsmodelle abbilden – also auch den Betrieb eines Ladens, Studios, Lagers, einer Werkstatt oder eines Büros vor Ort. Es gibt keine Einschränkung seitens der USA, was du mit deiner Firma machen darfst – solange du dich an geltende Gesetze hältst.

Wichtig ist dabei nur:
Sobald du in deinem Wohnsitzland einen festen physischen Standort betreibst (z. B. Ladenlokal, Lagerhalle, Werkstatt oder dauerhaftes Büro), kann dies als Betriebsstätte gewertet werden. Das hat steuerliche Konsequenzen – etwa im Hinblick auf Umsatzsteuer, Gewerbeanmeldung oder Buchführungspflichten im Inland.

Aber:
Das bedeutet nicht, dass du das nicht darfst.
Du darfst selbstverständlich auch mit einer US-LLC ein Geschäft vor Ort führen – nur gelten dann in deinem Land zusätzliche nationale Regelungen, die du beachten musst. Dazu gehört z. B. eine steuerliche Anmeldung oder der Nachweis, dass deine Tätigkeit rechtlich sauber strukturiert ist.

Für viele ist es aber gar nicht notwendig, eine klassische Betriebsstätte zu haben. Häufig reicht:

  • ein Homeoffice,

  • ein virtuelles Büro,

  • ein Co-Working-Space,

  • oder ein Kundenservicepunkt mit Postanschrift.

Solche Orte gelten in der Regel nicht als steuerlich relevante Betriebsstätten – solange dort keine geschäftliche Haupttätigkeit ausgeführt wird.

Ja – auch wenn die US-LLC sehr flexibel ist, gibt es einige Geschäftsbereiche, bei denen du genau hinschauen solltest. Nicht, weil sie grundsätzlich verboten wären – sondern weil sie in der Praxis schwierig umsetzbar sind oder zusätzliche Anforderungen mit sich bringen.

Typische Beispiele:

  1. Kryptowährungen & Finanzprodukte:
    Wenn du z. B. eine Krypto-Börse, einen NFT-Marktplatz oder eine Trading-Plattform betreiben willst, musst du mit intensiven Prüfungen durch Zahlungsanbieter und Banken rechnen. In vielen Fällen ist eine Finanzlizenz nötig – unabhängig von der Rechtsform.

  2. Glücksspiel & Wetten:
    Auch wenn du online arbeitest – sobald dein Geschäftsmodell mit Glücksspielen, Wetten oder ähnlichen Inhalten zu tun hat, gelten weltweit strenge Regeln. Die meisten Zahlungsanbieter lehnen solche Geschäftsmodelle automatisch ab – selbst wenn sie legal wären.

  3. Erwachsenenunterhaltung & Erotik:
    Hier sind zwar keine rechtlichen Hürden in den USA zu erwarten, aber Plattformen, Hosting-Anbieter, Zahlungsdienste und soziale Netzwerke blockieren solche Inhalte oft oder verlangen deutlich mehr Dokumentation und Sicherheit.

Zusätzlich gilt:

  • Wenn du in einem Bereich arbeitest, der regulierungspflichtig ist (z. B. Medizin, Pharma, Recht, Finanzen), solltest du genau prüfen, ob deine Tätigkeit ohne spezielle Lizenzen erlaubt ist.

  • Wenn du auf bestimmte Plattformen angewiesen bist (z. B. App Stores, Werbenetzwerke), lohnt sich vorher ein Blick in deren Richtlinien – manche akzeptieren keine ausländischen Firmen.

Wichtig zu verstehen:
Die US-LLC selbst verbietet nichts. Aber bestimmte Märkte sind international stark reguliert – und da reicht die Wahl der richtigen Rechtsform allein nicht aus.

Ja – eine US-LLC kann weltweit als juristische Eigentümerin auftreten. Du darfst damit sowohl Immobilien kaufen, vermieten, verwalten als auch als Makler auftreten, sofern du dich an die jeweiligen nationalen Gesetze hältst. Das gilt sowohl für den US-Markt als auch für dein Wohnsitzland oder jedes andere Land.

In den USA ist es gängige Praxis, Immobilien über eine LLC zu halten. Du kannst damit:

  • Ein- oder Mehrfamilienhäuser kaufen,

  • Gewerbeimmobilien verwalten,

  • Ferienwohnungen vermieten,

  • oder sogar Projekte im Immobilienhandel umsetzen.

Auch in Europa und weltweit ist es rechtlich möglich, eine LLC als Eigentümerstruktur für Immobilien zu verwenden. Wichtig ist dabei nur:
Die LLC ist die juristische Eigentümerin – nicht du persönlich.

Allerdings solltest du beachten:

  • In vielen Ländern gelten besondere Vorschriften für ausländische Eigentümer – etwa zusätzliche Meldungen, Steuern oder Genehmigungen.

  • Wenn du in den USA Immobilien hältst oder vermietest, sind die Mieteinnahmen grundsätzlich in den USA steuerpflichtig – unabhängig von deinem Wohnsitz. In diesem Fall brauchst du eine US-Steuererklärung.

  • Auch dein Wohnsitzland kann Pflichten verlangen, etwa bei der Erklärung von Einnahmen, Immobilienbesitz oder Vermietungserlösen.
    Das betrifft nicht die LLC an sich, sondern deine persönliche Situation als Eigentümer.

Wenn du als Immobilienmakler arbeiten willst – also z. B. Objekte vermittelst und dafür Provisionen erhältst – ist das ebenfalls möglich.
Aber: In vielen Ländern brauchst du dafür eine Maklerlizenz oder eine behördliche Erlaubnis. Das gilt auch in Teilen der USA.
Die LLC hilft dir beim rechtlichen Rahmen – ob du eine Lizenz brauchst, liegt immer am jeweiligen Land oder Bundesstaat.

Und wichtig:
Wir von VELUCORP bieten keine rechtliche, steuerliche oder regulatorische Unterstützung bei komplexen Themen wie Immobilienbesitz, Maklertätigkeit oder länderspezifischen Meldepflichten. Wir liefern dir die LLC und alle nötigen US-Dokumente – was du damit machst, liegt bei dir.

Ja, absolut. Die US-LLC ist eine vollwertige Kapitalgesellschaft und eignet sich auch für komplexe digitale Geschäftsmodelle – ganz gleich, ob du einen Online-Marktplatz, ein SaaS-Tool (Software-as-a-Service) oder eine umfangreiche Plattformlösung betreiben möchtest.

Du kannst mit der LLC:

  • Digitale Produkte und Software anbieten,

  • automatisierte Abo-Modelle (Subscriptions) betreiben,

  • Nutzerdaten verwalten (DSGVO beachten!),

  • eigene Payment-Gateways integrieren,

  • oder auch Marktplätze mit mehreren Anbietern managen.

Dabei gibt es keine Einschränkungen, was deine technische Lösung oder dein Geschäftsmodell betrifft – die LLC ist flexibel genug, um mit dir zu wachsen.

Was du allerdings beachten solltest:

  • Für große Plattformen brauchst du oft spezielle Datenschutz- und Nutzungsbedingungen, besonders wenn du in Europa operierst (Stichwort: DSGVO, E-Commerce-Richtlinien, Haftung für Inhalte).

  • Auch bei Abo-Modellen und Nutzerverwaltung kann es nationale Anforderungen geben – z. B. Zahlungsinformationen, Widerrufsrechte, Steuerkennzeichnungen (wie die Umsatzsteuer-ID im Wohnsitzland).

  • Zahlungsanbieter wie Stripe, PayPal, Mollie & Co. akzeptieren LLCs grundsätzlich – verlangen aber manchmal zusätzliche Nachweise, wenn du eine Plattform mit Dritten betreibst (z. B. Marketplace-Account, Onboarding-Prozess, KYC für deine Händler).

Was ist mit größeren Firmenstrukturen?
Auch das ist möglich. Du kannst mit einer LLC nicht nur eine Plattform führen – sondern später bei Bedarf weitere LLCs hinzufügen, Beteiligungen verwalten oder sogar ein Holding-Modell aufbauen. Die Struktur ist beliebig skalierbar.

Fazit:
Ja, du kannst mit einer US-LLC jede Art von Plattform, SaaS oder Marktplatz betreiben – ob für 10 oder 100.000 Nutzer.
Die LLC ist dafür nicht nur geeignet, sondern in der Tech-Szene weltweit sogar sehr verbreitet.
Was du brauchst, ist ein sauberes Setup – und die Bereitschaft, regulatorische Anforderungen im jeweiligen Land ernst zu nehmen.

Ja, das ist möglich. Als US-LLC darfst du jederzeit eigene Mitarbeiter einstellen – egal ob in Vollzeit, Teilzeit oder projektbasiert. Du kannst Personal direkt über die LLC beschäftigen, Verträge schließen und Gehälter auszahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob sich die Mitarbeiter in den USA, in deinem Wohnsitzland oder irgendwo anders auf der Welt befinden.

Aber: Mit einem eigenen Mitarbeiterverhältnis kommen auch Verpflichtungen – zum Beispiel:

  • Sozialabgaben oder Lohnsteuer (je nach Land),

  • gesetzliche Mindeststandards,

  • Haftungsfragen,

  • und ggf. die Notwendigkeit einer Betriebsstätte im Inland.

Gerade wenn du in deinem Wohnsitzland jemanden anstellst, könnte dies steuerlich als „lokale Tätigkeit“ gewertet werden – mit den entsprechenden Melde- und Abgabepflichten. Deshalb ist es wichtig, dass du dir vorab überlegst, ob du wirklich ein klassisches Arbeitsverhältnis brauchst – oder ob es auch anders geht.

Alternative Lösung: Freie Mitarbeiter (Freelancer)
In der Praxis setzen viele LLC-Inhaber auf Freelancer – aus gutem Grund. Denn:

  • Du bist deutlich flexibler.

  • Du vermeidest eine feste Betriebsstätte.

  • Du kannst international arbeiten – ohne lokale Anstellungen.

  • Die Abrechnung erfolgt projektbezogen, einfach und sauber dokumentierbar.

Du schließt dabei ganz normale Dienstleistungsverträge oder Werkverträge mit deinen freien Mitarbeitern ab – ob sie in deinem Land wohnen oder international arbeiten, spielt keine Rolle. Du musst nur sicherstellen, dass die Vereinbarung nachvollziehbar ist und ordnungsgemäß dokumentiert wird.

Wichtig:
Auch Freelancer unterliegen bestimmten Regeln – etwa zur Scheinselbstständigkeit oder Steuerpflicht im Wohnsitzland. Du bist aber als LLC nicht verpflichtet, dich an alle lokalen Vorgaben deines Mitarbeiters zu halten. Jeder ist für seine eigenen steuerlichen Pflichten verantwortlich.

Fazit:
Ja, du kannst mit der LLC Personal beschäftigen – weltweit.
Aber wenn du keine steuerliche Betriebsstätte oder zusätzliche Pflichten willst, sind freie Mitarbeiter oft die schlauere Wahl.
So bleibst du flexibel, kosteneffizient – und international handlungsfähig.

Nein, du musst nicht zwingend mit dem offiziellen Namen deiner LLC nach außen auftreten. Die US-LLC ist eine juristische Person – sie kann unter verschiedenen Marken, Produktnamen oder Projekttiteln auftreten, solange diese rechtlich korrekt zugeordnet sind. Das bedeutet: Du darfst dein Unternehmen nach außen beliebig gestalten – mit eigenem Logo, Slogan, Website-Namen oder Shop-Branding.

Wichtig ist nur: In offiziellen Dokumenten – wie Verträgen, Rechnungen oder rechtlichen Erklärungen – muss klar erkennbar sein, dass die Firma hinter dem Angebot die LLC ist. Dort verwendest du den offiziellen Namen, z. B. „Example Solutions LLC“ oder „Northfield Technologies LLC“.

Du kannst auf deiner Website und im Impressum auch zusätzlich vermerken:
„Angeboten von [Markenname], betrieben durch [Name der LLC]“.

So bleibt dein Außenauftritt individuell – und gleichzeitig rechtlich abgesichert. Auch Plattformen wie Stripe, PayPal oder Hosting-Anbieter akzeptieren problemlos, wenn dein Markenname abweicht, solange die dahinterstehende Firma sauber nachgewiesen werden kann.

Fazit:
Du kannst mit deiner LLC auftreten, wie du möchtest – und deine Marke ganz unabhängig vom Firmennamen gestalten. Wichtig ist nur, dass bei Zahlungen, Verträgen oder Behörden der rechtliche Träger korrekt benannt wird.

Wenn du bereits ein Geschäft betreibst – etwa als Freelancer, Einzelunternehmer oder über eine andere Firma – kannst du problemlos auf die LLC umstellen. Deine bisherigen Kunden musst du nicht verlieren. Du kannst entweder:

  • bestehende Verträge auf die LLC übertragen (mit schriftlicher Zustimmung),

  • oder neue Verträge unter der LLC abschließen und die Geschäftsbeziehung sauber überführen.

Rechnungen solltest du ab dem Umstellungszeitpunkt dann nur noch im Namen der LLC ausstellen – inklusive deren Adresse und Steuernummer (EIN). Wichtig ist, dass der Wechsel klar dokumentiert ist, z. B. durch eine Information an Kunden, eine neue AGB-Version oder einen kurzen Vertragstext zur Umfirmierung.

Auch digitale Assets wie Domains, Social Media Accounts oder Zahlungsanbieter kannst du schrittweise auf die LLC übertragen. Meist genügt eine interne Änderung in den Einstellungen, ergänzt durch Upload der offiziellen Gründungsdokumente.

Fazit:
Du kannst deine LLC sofort für dein bestehendes Business einsetzen. Kunden müssen nicht wechseln – aber du solltest den Übergang juristisch klar nachvollziehbar gestalten. Es ist keine Neugründung deines Projekts, sondern einfach ein neues rechtliches Fundament.

Die Impressumspflicht hängt nicht von der LLC ab, sondern vom jeweiligen Land, in dem du geschäftlich tätig bist – insbesondere wenn du eine Website betreibst, die sich an Nutzer im deutschsprachigen Raum richtet. Auch mit einer US-LLC bist du daher in vielen Fällen verpflichtet, ein Impressum bereitzustellen.

Das bedeutet aber nicht, dass deine Daten öffentlich sichtbar sein müssen. Im Impressum gibst du einfach an:

  • den offiziellen Namen der LLC,

  • die Registered-Agent-Adresse in den USA (die du von uns erhältst),

  • optional deine geschäftliche Kontaktadresse oder ein virtuelles Büro,

  • eine Kontakt-E-Mail,

  • ggf. deine Steuernummer (z. B. wenn du eine Umsatzsteuer-ID deines Wohnsitzlands verwendest).

Du musst dort nicht deine private Adresse angeben – außer, dein Wohnsitzland verlangt das explizit. In vielen Fällen genügt auch ein Vermerk, dass „der Betreiber in den USA ansässig ist“ und eine Kontaktaufnahme über die E-Mail erfolgen kann.

Fazit:
Ja, ein Impressum ist oft erforderlich – auch bei Nutzung einer US-LLC. Aber du kannst es so gestalten, dass deine Privatsphäre gewahrt bleibt und trotzdem alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.

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